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Sickler - Einbahnstraße als vorübergehende Lösung

Sickler - Die Einbahnregelung als vorübergehende Lösung
Sickler - Die Einbahnregelung als vorübergehende Lösung ©hwe
Röthis/Weiler. (hw) Eines gleich vorweg. Die Besprechung für den schon länger bestehenden Zwist zur Lösung des Verkehrsproblems bei der Röthner Gemeindestraße im Sickler. Die in der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch stattgefundene Aussprache entwickelte sich zu einem sachlich, nicht von Emotionen getragenen Gespräch zwischen den Bürgermeistern Roman Kopf (Röthis) und Dietmar Summer (Weiler) zusammen mit Bezirkshauptmann Herbert Burtscher und seinem Stellvertreter Herbert Vith, mit dem Ziel eine gemeinsame und für alle akzeptable Lösung zu finden. 

Rascher Handlungsbedarf seitens der Gemeinde Röthis notwendig
„Die Bezirkshauptmannschaft sieht ebenfalls raschen Handlungsbedarf seitens der Gemeinde Röthis. Es gilt Maßnahmen zu setzen, damit Fahrzeuge nicht über den Straßenrand hinaus die privaten Grundstücke der Anrainer befahren. Da die Straße für den Gegenverkehr zu schmal ist, ist aus Sicht der Behörde eine kurzfristige Lösung durch eine Einbahnregelung (Fahrtrichtung Treietstraße) möglich. Landwirte, die aus angrenzenden Grundstücken in die Straße einfahren und Radfahrer dürfen gegen die Einbahn fahren“, so Röthis Gemeindechef Roman Kopf, der die vorläufige Einbahnregelung nach Kontakt mit den Anrainern der „Alten Landstraße“ bis Ende Monat umsetzen will.

Lösung des Problems mit neuem Verkehrskonzept
Beide Gemeinden sind an einer besseren, effizienteren Nutzung des Sicklers interessiert. Es geht dabei besonders um die Entlastung der Wohnbevölkerung in Röthis /Alte Landstraße und um eine direkte Verbindung der anschließenden Weiler Wohngebiete zur Treietstraße. Nun soll ein Verkehrskonzept mit dem Ziel, zumindest drei Ausweichen zu errichten, in Auftrag gegeben werden, damit mittelfristig die Einbahnregelung wieder aufgehoben werden kann. Dies hätte  allerdings auch noch zu klärende Grundablösen zur Folge. Die bei diesem Projekt entstehenden Kosten sollen jeweils zu 50 Prozent durch die beiden Gemeinden getragen werden. Allerdings muss die ganze Angelegenheit noch in den beiden Gemeindevertretungen besprochen und beschlossen werden.

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