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Wegen Asylantenhetze vor dem Gericht

Auch im vergangenen Jahr musste sich das Schwurgericht, das bei Wiederbetätigung automatisch zuständig ist, immer wieder mit derartig rassistischen Äußerungen beschäftigen.
Auch im vergangenen Jahr musste sich das Schwurgericht, das bei Wiederbetätigung automatisch zuständig ist, immer wieder mit derartig rassistischen Äußerungen beschäftigen. ©VOL.AT/Matthias Rauch
Wer sich bei Asyldiskussionen verbal nicht im Griff hat, riskiert empfindliche Strafen.

„Raus das Lumpenpack, ich vermisse diesen Mann wo uns verließ 1945“ – dieser Kommentar wird nun einem Facebook-Kommentator zum Verhängnis. Im Jänner vergangenen Jahres ging es in einem Beitrag um die Asylunterkunft in Mäder. Einige begrüßten sie, andere waren dagegen. Doch einer der Diskussionsteilnehmer ging zu weit und trauerte in diesem Zusammenhang nationalsozialistischen Zeiten nach. Diese Äußerung beschert ihm nun ein Schwurgerichtsverfahren, eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren droht.

Immer wieder Prozesse

Auch im vergangenen Jahr musste sich das Schwurgericht, das bei Wiederbetätigung automatisch zuständig ist, immer wieder mit derartig rassistischen Äußerungen beschäftigen. Manche beschönigen im Nachhinein ihre Aussagen, andere stellen sich dumm, wenige scheinen Reue zu empfinden. Wie sich der am kommenden Freitag Angeklagte verantworten wird, ist offen. Der Prozess unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger ist um 8.30 Uhr angesetzt.

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