Rund 45 Prozent oder 380 Millionen der gesamten Rückstände betrafen Dienstnehmer, der Rest Dienstgeber. Dies geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage von SPÖ-Gesundheitssprecher Erwin Spindelberger durch Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) hervor.
Gegenüber dem Jahr davor sind die Beitragsrückstände etwas kleiner geworden. Ende Dezember 2015 lagen sie noch bei 923,6 Mio. Euro, Ende 2014 waren es 902 Mio. Euro, ein Jahr davor 920 Millionen. Mehr als ein Drittel der Ende 2016 angefallenen Beitragsrückstände entfiel mit 314,4 Mio. Euro auf die Wiener GKK. Die geringsten Ausstände hatte mit 23,7 Mio. Euro die Vorarlberger GKK.
Zahlungsmoral der Unternehmer fahrlässig
Leicht zurückgegangen ist auch der als uneinbringlich abgeschriebene Betrag. Dieser belief sich Ende 2015 für alle Gebietskrankenkassen insgesamt auf 130,1 Mio. Euro. Ende 2015 waren es noch 140,6 Mio. Euro, ein Jahr davor 157,7 Mio. Euro.
Trotz des leichten Rückganges der Rückstände der Arbeitgeber ist für Spindelberger “die Zahlungsmoral der Unternehmer nach wie vor fahrlässig”. Er fordert in einer Stellungnahme gegenüber der APA die Unternehmen auf, den Schuldenstand “so schnell als möglich” zu tilgen. Denn, so Spindelberger, es sei nicht einzusehen, dass den Arbeitnehmern die Sozialversicherungsbeiträge monatlich abgezogen werden, die Arbeitgeber diese aber nicht ordnungsgemäß an die Krankenkassen weitergeben.
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