Der 42-jährige Unterländer weigert sich, Österreich und dessen Gesetze anzuerkennen. Der Verfassungsschutz hat seit einiger Zeit ein Auge auf derartige Personen geworfen. Insbesondere, weil sie sich immer wieder strafbar machen und Widerstand gegen die Staatsgewalt leisten. Im Fall des Unterländers geht es um einen versuchten schweren Betrug. Der Mann legte im Sommer vergangenen Jahres der Sparkasse einen „Schuldschein“ vor, nachdem die Österreichische Nationalbank ihm 9000 Euro auf sein Konto überweisen sollte. Das Papier war ungültig, er hatte es selbst angefertigt.
Nicht straffrei
Das falsche Dokument weist zwar einige Auffälligkeiten auf, angesichts der Vielfalt der im Umlauf befindlichen Wertpapiere und Urkunden war es allerdings nicht so auffällig, dass kein Mensch auf der Welt darauf hereingefallen wäre. Somit scheidet „absolute Untauglichkeit des Versuchs“ aus. So sah es jedenfalls Richter Martin Mitteregger. Er sprach den Mann schuldig und verurteilte ihn zu fünf Monaten bedingter Haft sowie 2400 Euro unbedingter Geldstrafe. Das Urteil will der Mann auf alle Fälle bekämpfen, somit ist die Entscheidung nicht rechtskräftig.
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