Der Grenzwert von Feinstaub (PM 10) wird an fast allen Messstellen um das mehrfache überschritten. Je nach Lage und meteorologischen Bedingungen sind Silvesterfeuerwerke für mehrere Feinstaubtage verantwortlich.
Gefahr für die Gesundheit
Asthmatiker haben an Silvester einen erhöhten Medikamentenbedarf und Krankenhausaufnahmen wegen Herz-Kreislauf-Problemen sind vermehrt zu verzeichnen. Dazu kommen noch Personenschäden, sagt Landesrat Bernhard: „Zum Jahreswechsel 2016/2017 mussten 15 Personen in Vorarlbergs Spitälern behandelt werden.“ Häufigste Verletzungen waren Verbrennungen im Gesicht und an den Händen, Augenverletzungen und Sprengverletzungen an den Händen.
Zeitliche und räumliche Einschränkungen
Rauch und Schwärzler appellieren daher an die Vorarlberger Gemeindeoberhäupter, Feuerwerke an Silvester zeitlich zu begrenzen, etwa zwischen 21.00 und 01.00 Uhr, oder nur in bestimmten Bereichen oder an bestimmten Plätzen zu genehmigen. Bereits Feuerwerke mit der Kennzeichnung “Kategorie F2” (Feuerwerkskörper mit geringem Lärmpegel) sind im Ortsgebiet eigentlich verboten. Dieses Verbot kann aber von den Gemeinden per Verordnung aufgehoben werden, wenn die Lärmbelästigung nicht unzumutbar ist und die Gesundheit nicht gefährdet wird. “Ich verstehe, dass Bürgermeister an Silvester keine Spielverderber sein wollen, aber es geht auch darum, Mensch, Tier und Umwelt vor gesundheitlichen Belastungen zu schützen,” betont Rauch.
Auch Tiere leiden unter Feuerwerk
“Auch Tiere leiden sehr stark unter dem für sie ungewohnten Knall- und Blitzlichtgewitter, das oft stundenlang andauert”, sagt Landesrat Schwärzler. Deshalb sollen im Nahbereich von landwirtschaftlichen Betrieben und Tierheimen keine Feuerwerke gezündet werden. Zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt müssen die Reste des Feuerwerks entsorgt werden.
Fazit der drei Landesräte: „Ein sparsamer Umgang mit Pyrotechnik schont Mensch, Tier und Natur“.
Bitte Rücksicht nehmen
– Weniger ist manchmal mehr: Reduzieren Sie Ihr Feuerwerk, auch Ihren Mitmenschen, der Tier- und Umwelt sowie der Luftqualität zuliebe.
– Konzentrieren Sie das Zünden der Knall- und Feuerwerkskörper ausschließlich auf die Zeit des Jahreswechsels (zwischen 21:00 Uhr und 1:00 Uhr). Die unerwünschten Belastungen werden so auf eine kurze Zeit reduziert.
– Entsorgen Sie die Reste, vermeiden Sie das Abfeuern auf Weide- und Äsungsflächen (nicht verrottbare Plastik- und Metallteile können in das Tierfutter gelangen und bei den Tieren schwere gesundheitliche Störungen auslösen).
(VLK)
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