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Vorarlberg: Keine Lehre wegen Kopftuch? 17-Jährige verklagte Friseur

Die Klägerin ist der Ansicht, die Lehre wurde ihr verweigert, weil ihre Mutter ein Kopftuch trägt.
Die Klägerin ist der Ansicht, die Lehre wurde ihr verweigert, weil ihre Mutter ein Kopftuch trägt. ©Matthias Rauch
Weil ihre türkische Mutter ein Kopftuch trage, habe der Friseur den Rücktritt vom Lehrvertrag erklärt, behauptet die 17-jährige Klägerin. Die minderjährige Türkin fühlte sich diskriminiert und verlangte deshalb in einem Arbeitsprozess am Landesgericht Feldkirch vom Friseurgeschäft eine Entschädigung von 600 Euro für den Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz.

Die Absage habe nichts mit dem Kopftuch zu tun, erwiderte der beklagte Friseur aus dem Unterland. Er habe sein Geschäft mittlerweile verkauft. Und die Käuferin habe keine Lehrlinge übernehmen wollen. Nur deshalb habe der bereits abgeschlossene Lehrvertrag nicht eingehalten werden können.

In der ersten Verhandlung folgten die Streitparteien dem Vorschlag von Arbeitsrichterin Feyza Karagüzel und einigten sich auf einen bedingten Vergleich zur Beendigung des Gerichtsverfahrens. Demnach bezahlt das beklagte Friseurgeschäft der Klägerin 300 Euro und übernimmt mit 61 Euro die Hälfte der Gerichtsgebühr. Innerhalb von drei Wochen kann die gütliche Einigung noch widerrufen und für ungültig erklärt werden.

Schwieriges Thema. „Das Kopftuch ist heutzutage ein schwieriges Thema“, sagte die Arbeitsrichterin. „Man könnte einen Zusammenhang sehen“ zwischen dem Kopftuch der Mutter der Lehrstellenbewerberin und der Absage durch den Lehrherrn. Denn noch am selben Tag, als die ein Kopftuch tragende Mutter sich im August 2016 in dem Unterländer Friseursalon vorgestellt habe, sei der 17-Jährigen doch noch abgesagt worden, sagte Klagsvertreterin Emelle Eglenceoglu. Der Friseur habe wegen des Kopftuchs Rot gesehen und wohl Angst gehabt, dass auch der Lehrling bald ein Kopftuch tragen werde. Dabei sei zuvor der Lehrvertrag bereits abgeschlossen worden. Am 5. September 2016 hätte die Klägerin ihre Lehre beginnen sollen.

Der berufliche Lebenstraum der 17-jährigen Klägerin von einer Ausbildung zur Friseurin sei geplatzt, sagte Eglenceoglu. Die Jugendliche sei deshalb zunächst zu Tode betrübt gewesen. Sie habe keine andere Lehrstelle als Friseurin gefunden und inzwischen eine Lehre im Einzelhandel begonnen.

Das Kopftuch sei nicht der Grund für die Vertragsauflösung gewesen, entgegnete Beklagtenvertreter Rainer Santner. Der bisherige Betreiber des Friseurgeschäfts habe sich nur wegen der strikten Vorgabe der neuen Käuferin nicht an die ursprünglich Vereinbarung mit der 17-Jährigen halten können. Der Anwalt bot für einen Vergleich zunächst 230 Euro an.

(NEUE)

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