Im Zuge der Kontrollaktion wurden von der österreichischen Seepolizei 21 Wasserfahrzeuge kontrolliert, darunter 15 Motorboote, drei Segelboote und drei Ruderboote, wie die Seepolizei Hard berichtet. Fünf Schiffsführer wurden wegen Übertretung der Schifffahrtsvorschriften nach der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung beanstandet. Insgesamt wurden bei der internationalen Kontrollaktion auf dem gesamten Bodensee 140 Wasserfahrzeuge überprüft (89 Motorboote, 42 Segelboote, neun sonstige Boote wie Ruderboote o.ä.). Dabei wurden 25 Verstöße gegen die Schifffahrtsvorschriften festgestellt, wobei hauptsächlich gegen die “300-Meter-Uferzonenvorschrift” verstoßen wurde oder Ausrüstungsmängel an Booten und fehlende Dokumente (Bodenseeschifferpatente, Bootszulassungen) festzustellen waren. Die 300-Meter-Uferzonenvorschrift besagt, dass Schiffe und Boote mit Maschinenantrieb die Uferzone, die 300 Meter vor dem Festland beginnt, nur zum An- und Ablegen und mit 10 km/h befahren dürfen.
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