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Vier Jahre Haft wegen Falschgeld und Drogen

Verurteilter bestellte im Darknet Falschgeld
Verurteilter bestellte im Darknet Falschgeld ©Bilderbox bzw. VOL.AT/Hofmeister
Feldkirch - Vorbestrafter 45-Jähriger hat laut Urteil 90 Euro Falschgeld, Ecstasy und 50 Gramm Heroin gekauft und einen Polizisten falsch beschuldigt.

Der Häftling war auf eigenen Wunsch bei der Urteilsverkündung gar nicht mehr im Gerichtssaal anwesend. Der mit 13 Vorstrafen belastete Angeklagte wurde gestern am Landesgericht Feldkirch wegen Falschgeld, Drogen und Verleumdung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Gabriel Rüdisser ist nicht rechtskräftig. Verteidigerin Eva-Maria Ölz, die Freisprüche gefordert hatte, meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an.

Am schwersten wog strafrechtlich, dass der Feldkircher im Darknet 90 Euro an Falschgeld bestellt hatte. Davon habe er nur zwei gefälschte 20-Euro-Scheine erhalten, sagte der Angeklagte. Für den Besitz von Falschgeld sieht das Strafgesetzbuch ein bis zehn Jahre Gefängnis vor. Für den 45-Jährigen erhöhte sich als Rückfalltäter die Strafdrohung auf ein bis 15 Jahre Haft. Denn er war in den vergangenen fünf Jahren zu zumindest zwei Haftstrafen verurteilt worden.

Geld für die Sammlung

Der Schöffensenat glaubte dem Arbeitslosen nicht, der behauptete, er habe die falschen Banknoten nur für seine Sammlung von Geld aus aller Welt verwendet. Auch seine Angaben zu den anderen Anklagepunkten wertete das Gericht als Schutzbehauptungen.

Nach Ansicht des Gerichts hat der Drogenabhängige im Darknet 21 Ecstasy-Tabletten bestellt und bei einem Kollegen den Schmuggel von 50 Gram Heroin aus der Schweiz. Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte auch wegen des Verbrechens der Verleumdung. Er hatte vor Gericht angegeben, ein Polizist habe das Protokoll über seine Einvernahme gefälscht.

Während der gestrigen Verhandlung verhielt sich der Angeklagte respektlos gegenüber dem Gericht, der Staatsanwältin und seiner Verteidigerin. Während des Schlussplädoyers der öffentlichen Anklägerin sagte der Häftling: „Was redest denn da für einen Seich daher!“ Zum Vorsitzenden des Schöffensenats sagte der 45-Jährige vor der Urteilsberatung, das Gericht könne entscheiden, wie es wolle, er werde ohnehin dagegen berufen. Zu seiner Verteidigerin sagte der Beschuldigte gleich zu Beginn der Verhandlung: „Bitte sagen Sie nichts!“

Er sei inzwischen nicht mehr österreichischer Staatsbürger, ließ der Vorarlberger verlauten. Aus dem Gefängnis habe er sich bei der BH schriftlich von der Zugehörigkeit zur Republik Österreich abgemeldet. So einfach gehe das nicht, erklärte ihm der Richter, er sei nach wie vor Staatsbürger von Österreich.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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