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Verkehrslösung Unteres Rheintal: Landesregierung legte sich fest

Landesregierung stimmte am Dienstag der Empfehlungen des Regionalforums zu.
Landesregierung stimmte am Dienstag der Empfehlungen des Regionalforums zu. ©VLK
Bregenz - Die Vorarlberger Landesregierung hat sich am Dienstag mehrheitlich auf die bei Naturschützern umstrittene Variante "Z" als bevorzugte Verkehrsverbindung zwischen der Rheintalautobahn (A14) und dem Schweizer Autobahnnetz festgelegt.
Kurzfassung des Endberichts (*pdf)
Ritsch: "Sofortmaßnahmen" (*pdf)
Hagen (FPÖ) zum Beschluss (*pdf)
Sehnsucht nach Entlastung

Sowohl Noch-Landeshauptmann Herbert Sausgruber als auch sein designierter Nachfolger Markus Wallner (beide V) hofften im Regierungsfoyer, dass das Projekt “nach vertiefter Prüfung umsetzbar sein wird”. Im nächsten Schritt muss die Straßenbaugesellschaft Asfinag als Bauherrin nun die erforderlichen Analysen anstellen.

Beschluss bevorzugt umstrittene Trasse durch Ried-Landschaft

Der Beschluss der Vorarlberger Landesregierung stützt sich auf die Empfehlungen der 36-köpfigen Planungsgruppe, die nach dem verfassungsgerichtlichen Aus für die geplante Bodenseeschnellstraße S18 im Jahr 2006 in einem dreieinhalbjährigen Prozess die Möglichkeiten einer solchen Verbindungsstraße erneut untersuchte. Im Anfang November präsentierten Abschlussbericht empfahl die Gruppe dabei die Varianten “Z” und “CP” zur Weiterverfolgung.Die Trasse mit der Bezeichnung “Z” wäre etwa sieben Kilometer lang und würde im Bereich zwischen der Autobahnabfahrt Dornbirn-Nord und Lustenau nicht unweit der aus Naturschutzgründen verbotenen S18-Streckenführung verlaufen. Herzstück der je nach Bauausführung 340 bzw. 440 Mio. Euro teuren Straße wäre ein etwa zwei Kilometer langer Tunnel, um das dortige Natura 2000-Schutzgebiet zu schonen.

Bei der Trasse “CP” handelt es sich um eine Ostumfahrung Lustenaus mit einer Länge von neun Kilometern. Diese Option ist mit 225 Mio. Euro veranschlagt. Nach Angaben von Verkehrslandesrat Karlheinz Rüdisser (V) könnte mit dem Bau der Variante “Z” frühestens 2018/19 begonnen werden. Mit einer Inbetriebnahme einer Verbindungsstraße zwischen den den Autobahnnetzen auf beiden Seiten des Rheins ist jedenfalls nicht vor 2024/25 zu rechnen.

Natura 2000-Schutzgebiet darf nicht beeinträchtigt werden

Voraussetzung für die mögliche Realisierung der Variante “Z” ist aber, dass ihr Bau und Betrieb das Natura 2000-Schutzgebiet nicht beeinträchtigen. Bevor dies nicht abschließend geklärt ist, will Umweltlandesrat Erich Schwärzler (V) dem Projekt nicht zustimmen. Aufschluss über diese Frage sollen die vertieften Prüfungen der Asfinag für beide Varianten geben. Diese werden auch eine Kosten-Nutzen-Analyse beinhalten und in eineinhalb bis zwei Jahren abgeschlossen sein.”Dann wird eine realistische Einschätzung der Machbarkeit der Varianten vorliegen”, zeigte sich der Landesrat überzeugt.

In Sachen Finanzierung erklärte Rüdisser, dass die Asfinag für den Bau einer Verbindungsstraße zwischen den hochrangigen Netzen Österreichs und der Schweiz 400 Mio. Euro vorgesehen habe. Rüdisser betonte als Pro-Argument der Variante “Z”, dass sie eine höhere Entlastungswirkung für das untere Rheintal haben könnte als die Trasse “CP”. Den Prognosen zufolge wären auf der “Z”-Straße im Jahr 2025 im Durchschnitt täglich 23.000 bis 24.000 Kraftfahrzeuge unterwegs, auf der Variante “CP” hingegen zwischen 14.000 und 16.000.

LR Rüdisser im Interview:

(APA)

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