24. Oktober 2012 08:22; Akt.: 24.10.2012 08:22

Verhetzung: Ex-Polizist zu Geldstrafe verurteilt

Posting über Türken: Pensionierter Beamter soll 3600 von 7200 Euro Geldstrafe bezahlen. Posting über Türken: Pensionierter Beamter soll 3600 von 7200 Euro Geldstrafe bezahlen. - © VMH/Symbolbild
von NEUE/Seff Dünser - Feldkirch – Ein pensionierter Polizist wurde am Dienstag am Landesgericht Feldkirch wegen Verhetzung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 7200 Euro verurteilt – 240 Tagessätze zu je 30 Euro.

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Davon soll der 56-Jährige mit dem Monatseinkommen von 1800 Euro die Hälfte bezahlen, also 3600 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das hatte der Angeklagte am 21. April im Internet auf der Nachrichtenseite vol.at zu einem redaktionellen Bericht über einen Feldkircher Strafprozess gegen türkische Angeklagte anonym gepostet: Bei den Beschuldigten würde es sich um „das übliche Kümmelgetümmel“ handeln. „Die lügen normalerweise, dass sich die Balken biegen.“

Damit hat der verheiratete Mann aus einer Rheintal-Gemeine nach Ansicht von Richter Norbert Melter den Tatbestand der Verhetzung nach Absatz 2 des Paragrafen 283 begangen. Demnach macht sich auch strafbar, wer eine Volksgruppe „in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft und dadurch verächtlich zu machen sucht“.

Mit seinem öffentlichen Kommentar habe er den Türken verallgemeinernd Eigenschaften zugesprochen, die „sehr wohl herabsetzend“ seien, sagte der Richter. „Von einem Freispruch sind wir da sehr weit entfernt.“ Verteidiger Andreas Germann hatte einen Freispruch gefordert, weil mit den Äußerungen seines Mandanten die Menschenwürde nicht verletzt worden und zudem keine näher bezeichnete Volksgruppe gemeint gewesen sei.

Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Der pensionierte Polizist muss sich nun auch einem polizeilichen Disziplinarverfahren stellen. Zwei Beamte des Landesamts Verfassungsschutz (LV) beobachteten den Prozess. Der 56-Jährige gab an, er habe niemanden beleidigen wollen. Er habe nur seine Meinung kundtun wollen. Mit seinem Posting habe er aber die Grenzen der freien Meinungsäußerung überschritten, meinte der Richter.

Berufliche Erfahrung

Es entspreche seiner beruflichen Erfahrung, „dass man angelogen wird von Südländern“, berichtete der ehemalige Polizist. Auch Entführung, Folter und Erpressung seien „typisch für Südlander“, die sich in ihrer Ehre verletzt fühlten. Unter einem Nicknamen hatte der pensionierte Beamte einen Prozessbericht über die Gefangennahme eines Türken in Hard kommentiert. Auftraggeber des brutalen Überfalls auf seinen Schwager war ein Türken-Funktionär, der so ein Gespräch mit seiner Frau erzwingen wollte.



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