Telekom erklärt Aus für Geschenke an Amtsträger
Vieles was nun die Justiz beschäftigt wäre auch unter den neuen Verhaltensregeln möglich. Geschenke für Amtsträger sollen grundsätzlich verboten sein – für Lobbyisten allerdings nicht.
Ob es beispielsweise der neuen Compliance entspricht, dass die Juristin Edith Hlawati stellvertretende Telekom-Aufsichtsratschefin ist, während gleichzeitig ihre Partneragentur “Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati” Auftragnehmer der Telekom ist, ließ Walter offen. Ob es vereinbar sei, dass der nunmehrige Telekom-Aufsichtsratsboss Markus Beyrer in seiner Zeit als Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV) auf Einladung der Telekom Tiere zumindest im Wert von 13.000 Euro geschossen hat, meinte Walter: “Heutzutage würde man das nicht mehr machen.” Gleichzeitig wurde aber betont, dass Beyrer damals kein Amtsträger war, sondern Führungskraft eines privaten Vereins.
Grundsätzlich gilt nun bei der teilstaatlichen börsenotierten Telekom (A1), dass Geschenke über 100 Euro verboten sind – außer es gibt die Genehmigung vom Vorgesetzten. Private Begleitpersonen dürfen weiter zu Essen eingeladen werden, wenn der Vorgesetzte zustimmt. Auch dürfen Telekom-Mitarbeiter zu Events einladen oder derartige Einladungen annehmen, auch wenn die Veranstaltung mit der Telekom nichts zu tun hat – wiederum wenn der Vorgesetzte das Okay gibt. Politikveranstaltungen dürfen nicht gesponsert werden – außer es gibt einen Vorstandsbeschluss.
Walter räumte ein, dass es in einigen Ländern der Telekom Austria Group Probleme bei der Einhaltung der Compliance geben könnte. Die Telekom ist in Ländern wie Bulgarien und Weißrussland aktiv, deren Korruptionsanfälligkeit von internationalen Organisationen immer wieder gerügt wird.
Seit dem 26. Jänner des heurigen Jahres tagt im Parlament der Korruptions-Untersuchungsausschuss, der sich bisher ausschließlich mit den zahlreichen Affären rund um die Telekom und dem Lobbyisten Peter Hochegger beschäftigt hat.
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