Was den Vorwurf der Vergewaltigung betrifft, müssen beide Männer Rede und Antwort stehen. Sie sollen sich gemeinsam betrunken an der Stieftochter eines der Angeklagten vergangen haben.
Bezüglich der weiteren sexuellen Übergriffe, die sich über Jahre hinweg erstreckt haben sollen, wird nur der Stiefvater des Opfers beschuldigt. Bereits als das Mädchen erst acht Jahre alt war hätten diese begonnen.
Angeklagte nicht geständig
Im Falle einer Verurteilung drohen empfindliche Freiheitsstrafen, ob der Senat der Version der beiden Männer, die bislang nicht geständig waren, glaubt, wird sich am Donnerstag nach dem Beweisverfahren zeigen. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.
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