So soll der Antritt des Ruhestands etwa durch Reha-Maßnahmen und einen erschwerten Zugang zur Frühpension und Altersteilzeit deutlich, möglichst drei bis vier Jahre, nach hinten geschoben werden. Natürlich will die Regierung, dass auch ihre Kasse klingelt und so müssen Selbstständige deutlich höhere Beiträge zahlen und die Höchstbeitragsgrundlage steigt nach oben. Für Rainer Keckeis, Direktor der Arbeiterkammer Vorarlberg, ist dieser Einschnitt schmerzhaft: „Der Großteil der Pensionisten wird einen erheblichen Beitrag zur Sanierung beitragen. Da geht es um mehrere hundert Euro pro Jahr, auf die sie durch eine Nicht-Anpassung an die Inflationsrate verzichten müssen.“ Für Keckeis ist aber klar, dass jede Gruppe etwas zur Sanierung beitragen muss, auch wenn es niemanden freut. Zudem glaubt Keckeis, dass die Sparmaßnahmen im Pensionsbereich die innere Kaufkraft schwächen wird.
Ausgewogenes Sparpaket
Grundsätzlich ist Keckeis vom Sparpaket überrascht. „Man muss sagen, dass der jetzige Entwurf der Regierung erstaunlicherweise ausgewogen ist. Das heißt, es hat alle Gruppen in etwa gleich getroffen und man hat auch mit überflüssigen Privilegien aufgehört und Steuerbegünstigungen abgeschafft”, findet Keckeis. Dass die Pensionisten und der öffentliche Dienst am meisten zahlen und nur die Reichen vom Sparpaket ausgenommen sind, sei ein Wermutstropfen, aber unterm Strich handle es sich um ein ausgewogenes Paket.
Die wichtigsten Maßnahmen zur Pensionsreform im Detail
Pensionskonto
Die wohl spektakulärste Reform des Pensionspakets ist das Ende der Parallelrechnung. Bisher war es – vereinfacht gesagt – so, dass eine Pension nach Altrecht und eine nach Neurecht berechnet wurde und je nach Verweildauer im jeweiligen System ein Mischwert errechnet wurde, der dann als Ruhestandsbezug ausgeschüttet wurde. Dieses System wäre noch Jahrzehnte so weitergelaufen. Hier gibt es nun eine radikale Änderung: Die Ansprüche aus dem Altrecht werden (für Personen ab dem Jahrgang 1955) in eine Erstgutschrift auf das Pensionskonto umgewandelt, womit die Transparenz auf diesem deutlich erhöht und vor allem die Vorausberechnung der künftigen Ansprüche wesentlich erleichtert wird.
Korridorpension
Bei der sogenannten Korridorpension ist der Pensionsantritt zwar weiter mit 62 möglich. Allerdings müssen künftig 40 statt wie bisher 37,5 Jahre an Versicherungszeiten vorgewiesen werden, wobei diese Anspruchsvoraussetzung in Halbjahresschritten bis 2017 erreicht wird. Der jährliche Abschlag wird auf 5,1 Prozent erhöht (bisher 4,2).
Pensionsanpassung
Derzeit ist gesetzlich vorgesehen, dass die Pensionserhöhung zumindest die Inflationsrate abdecken muss. Dies ändert sich in den kommenden beiden Jahren. Für 2013 wird von diesem Wert ein Prozentpunkt abgezogen, 2014 0,8 Prozentpunkte.
Beiträge
Die Höchstbeitragsgrundlage (derzeit 4.230 Euro) wird 2013 zusätzlich zur normalen jährlichen Valorisierung um 90 Euro. Der Pensionsbeitrag in der gewerblichen Pensionsversicherung steigt mit Juli um einen Prozentpunkt auf 18,5 Prozent. Bei den Bauern soll ein ähnliches Ergebnis durch einen Mix an Maßnahmen wie höhere Beiträge, Erhöhung der Berechnungsbasis etc. erreicht werden.
Invaliditätspension
Die Invaliditätspension für Unter-50-Jährige und er sogenannte Pensionsvorschuss wird mit dem Sparpaket abgeschafft. Für jene, die wieder arbeitsfähig werden könnten, gibt es stattdessen ein Reha-Geld in gleicher Höhe. Das kostet angesichts der nötigen Rehabilitationsmaßnahmen kurzfristig sogar mehr, soll aber auf Perspektive erhebliche Einsparungen bringen.
Bei älteren Invaliditäts-Rentnern wird der Tätigkeitsschutz für Ungelernte stufenweise von 57 auf 60 Jahre nach hinten geschoben. Die geltende Regelung sagt, dass die Invaliditäts-Pension angetreten werden kann, wenn eine Tätigkeit in den letzten 15 Jahren mindestens zehn Jahren ausgeübt wurde.
Arbeitsmarkt
Positiv zu bewerten sind die Maßnahmen für den Arbeitsmarkt. Insgesamt sollen 750 Millionen fließen, um ältere und gesundheitliche eingeschränkte Arbeitnehmer im Erwerbsleben zu halten. Die Lohnsubventionen für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer sollen ausgebaut werden.
Altersteilzeit
Die Möglichkeit, bei der Altersteilzeit die Hälfte der Periode voll und dann gar nicht mehr zu arbeiten entfällt auch. Die Arbeit über den gesamten Zeitraum bei teilweisem Lohnausgleich um 40 bis 60 Prozent zu reduzieren, bleibt weiter möglich – und zwar fünf Jahre bis zum gesetzlichen Pensionsalter.
Einsparungen
Den größten Brocken erhofft man sich durch die niedrige Pensionsanpassung, nämlich 2,56 Milliarden. Durch die höheren Beiträge für Selbstständige erwartet man mehr als 550 Millionen. Der erschwerte Zugang zur Korridorpension soll eine halbe Milliarde bringen. Erwähnenswert sind noch die 464 Millionen durch die Änderungen beim Tätigkeitsschutz bei der I-Pension sowie 218 Millionen durch die außertourliche Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage. Dass künftig der Arbeitslosenversicherungsbeitrag länger eingezahlt werden muss, soll auch immerhin 303 Millionen sparen.
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