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Spaniens Verfassungsgericht untersagte Referendum in Katalonien

Referendum in Katalonien via Verfassungsgericht untersagt: Die Madrider Richter entschieden einstimmig.
Referendum in Katalonien via Verfassungsgericht untersagt: Die Madrider Richter entschieden einstimmig. ©EPA
Die Katalanen dürfen anders als die Schotten vorerst nicht über ihre Unabhängigkeit abstimmen.
Madrid stoppt Katalonien
Katalonien träumt von Unabhängigkeit

Spaniens Verfassungsgericht untersagte bis auf Weiteres die Abhaltung eines Referendums, das die katalanische Regionalregierung für den 9. November angesetzt hatte. Die Madrider Richter entschieden am Montag einstimmig, eine Verfassungsklage der Zentralregierung gegen die geplante Abstimmung zuzulassen.

Damit wurde das ohnehin nicht bindende Referendum automatisch suspendiert. Die Aussetzung gilt zunächst für maximal fünf Monate. Bei Ablauf der Frist kann das Gericht die Suspendierung aufheben oder sie verlängern, bis die Richter in einem Urteil über die Klage entschieden haben. Die Regionalregierung in Barcelona hatte die Katalanen darüber abstimmen lassen wollen, ob sie für eine Abspaltung Kataloniens von Spanien sind.

Verfassungsklage gegen geplantes Referendum

Spaniens Zentralregierung hatte am Montag zuvor auf einer Sondersitzung des Kabinetts beschlossen, Verfassungsklage gegen das geplante Referendum zu erheben. “Weder die Zielsetzung noch das Verfahren der Abstimmung ist mit der Verfassung vereinbar”, sagte Ministerpräsident Mariano Rajoy.

Rajoy: “Noch Zeit, den Kurs zu korrigieren”

Der konservative Regierungschef zeigte sich zugleich zum Dialog mit den Katalanen bereit. “Es ist noch Zeit, den Kurs zu korrigieren”, sagte Rajoy. “Ich stehe allen Initiativen aufgeschlossen gegenüber, solange diese sich auf der Grundlage der Legalität bewegen.” Die Opposition der Sozialisten unterstützte das Vorgehen der Regierung.

Madrid: “Verkapptes Referendum”

Madrid begründete die Verfassungsklage damit, dass nach der Verfassung nur der spanische Zentralstaat Volksabstimmungen abhalten lassen darf. Der katalanische Regierungschef Artur Mas hatte demgegenüber darauf hingewiesen, dass der Ausgang der Volksbefragung rechtlich nicht bindend sei. Nach Ansicht der Zentralregierung spielt dies jedoch keine Rolle. Madrid sieht in der Abstimmung ein “verkapptes Referendum”.

Mas: Verfassungsklage “feindlicher Akt”

Mas bezeichnete die Madrider Verfassungsklage als einen “feindlichen” Akt. Der katalanische Regierungschef äußerte sich verwundert darüber, dass die Verfassungsrichter nach der Klage in “Überschallgeschwindigkeit” zu einer Plenarsitzung einberufen worden seien, um die Abstimmung in Katalonien zu verhindern. Er hatte zuvor die Hoffnung geäußert, dass das Gericht die Suspendierung noch rechtzeitig vor dem 9. November aufhebe, so dass die Volksbefragung wie geplant stattfinden könne.

Separatistische Gruppen in Katalonien hatten die Regionalregierung aufgefordert, das Referendum auch bei einem Verbot durch das Verfassungsgericht abhalten zu lassen. Mas hat allerdings angekündigt, sich einer Entscheidung des Gerichts nicht zu widersetzen, auch wenn seine Verbündeten von der linken Partei ERC dies fordern. Als Alternative gilt eine “plebiszitäre” Neuwahl der Regionalregierung, bei der die Nationalisten auf breite Unterstützung hoffen. Damit soll der Druck auf die Zentralregierung in Madrid erhöht werden. (APA)

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