Damals waren nach den Vorfällen rund um das Wiener Derby am 9. November sowohl Rapid (25.000 Euro) als auch die Austria (35.000) wegen der “Verletzung der Veranstaltungsbestimmungen” sowie der “missbräuchlichen Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen” zu Geldstrafen verurteilt worden.
Zusätzlich entschied der Senat 1 damals eine bedingte Sperre des Heim-Fansektors, sollten Rapid oder die Austria bis Saisonende erneut wegen Verletzung von § 116a der ÖFB-Rechtspflegeordnung, in dem der gesetzlich verbotene Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen geregelt ist, bestraft werden.
Rapid kann Protest einlegen
Rapid Wien hat nun die Möglichkeit, Protest einzulegen. Die Sperre des Heimfansektors (Sektor C und D, 1. bis 3. Rang) würde beim nächsten Heimspiel nach verbandsinterner Rechtskraft des oben genannten Beschlusses vollzogen.
Da dies wohl erst nach dem Heimspiel am Samstag (18.30) gegen Sturm Graz der Fall sein wird, müsste der Heim-Fansektor erst am 4. März im Heimspiel gegen Altach gesperrt werden, sofern Rapid das Urteil akzeptieren sollte.
(APA)
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