An jenem Frühlingstag hatte der Handelsschüler laut Anklageschrift vergeblich versucht, seine Lehrerin zu einer Entscheidungsprüfung zu überreden. Aus Ärger darüber, dass er sich das “Nicht genügend” nicht ausbessern konnte, schmiss er zunächst mehrere Sessel vom Tisch und warf eine Computermaus aus dem Fenster. Danach verließ er das Gebäude. Zehn Minuten später kündigte er einem Schulfreund via SMS an, dass er in einer halben Stunde mit einem Messer in die Schule zurückkommen und sich an jedem rächen wolle, “der behindert zu mir ist”.
In Reaktion auf die Drohungen wurde die HAK/HASCH samt Gymnasium Hollabrunn aus Sicherheitsgründen für rund eine Stunde gesperrt. Zur Tatzeit befanden sich etwa 850 Personen in dem Komplex. Der 18-Jährige wurde im Zuge einer Sofortfahndung festgenommen und gab zu, die SMS verfasst zu haben.
Der Schüler kam kurz in U-Haft, absolvierte dann nach den Worten seiner Verteidigerin Kristina Venturini-Köck freiwillig stationär eine Therapie, arbeite derzeit im Unternehmen seines Vaters und wolle eine Schnupperlehre machen. Den Schulabschluss strebe er extern an einem anderen Standort an. Die Anwältin betonte, dass sich ihr Mandant damals auch aufgrund familiärer Probleme (die Eltern sind getrennt) in einem sehr schlechten psychischen Zustand befunden habe. Er sei völlig einsichtig hinsichtlich seiner Tat, bei der aber niemand ernsthaft gefährdet gewesen sei, und wolle sich auch bei der Pädagogin entschuldigen. Ein junger Mensch sei “einmal falsch abgebogen”, appellierte die Verteidigerin an den Schöffensenat, dem 18-Jährigen eine Chance zu geben.
Es tut ihm “sehr leid”, so viele Menschen in Furcht versetzt zu haben: Der junge Mann trat reumütig und umfassend geständig auf. Richter Franz Furtner arbeitete heraus, dass sich der 18-Jährige gemobbt und von Pädagogen benachteiligt gefühlt hatte. Der Freund, der die SMS empfangen hatte, sagte im Zeugenstand aus, dass Derartiges noch nie zuvor vorgekommen sei.
Es sei wichtig, eine Beschäftigung zu haben, statt den ganzen Tag “absurde Videospiele” zu spielen, redete der Richter dem 18-Jährigen ins Gewissen, weiter an der Arbeit dran zu bleiben, und wies ihn an, mit fachärztlicher Hilfe und Unterstützung von Sozialarbeitern gegen seine Aggressionen zu kämpfen. Seine Schule darf der junge Mann nicht mehr betreten.
Angeklagt hatte die Staatsanwaltschaft in diesem Fall Landzwang. Das Vergehen setzt nur einen Eventualvorsatz voraus, im Unterschied dazu die gefährliche Drohung eine Absicht.
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