Röthis (hw) Der gemeinnützige Wohnbau ist hauptsächlich auf die Ballungszentren konzentriert. Die Wohnbauselbsthilfe möchte aber mit ihrem Konzept leistbares Wohnen auch im ländlichen Bereich ermöglichen.
Die Wohnbauselbsthilfe errichtet, verwaltet und saniert Wohnanlagen in ganz Vorarlberg und entwickelt in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden und der Wohnbauförderung des Landes Vorarlberg bedarfsorientierte und leistbare Wohnungen.
So eine Wohnanlage ist nun auch in der Röthner Badstraße geplant. „Die Wohnbau Selbsthilfe hat sich bereits im Vorfeld des Grunderwerbes mit der Gemeinde in Verbindung gesetzt, hat angefragt ob wir in Röthis überhaupt gemeinnützigen Wohnbau möchten und wir es uns an diesem Ort auch vorstellen können. Nachdem wir sehr viele Anfragen in diese Richtung haben und sich der Standort als ideal erwiesen hat, haben wir dieser Anfrage natürlich zugestimmt“, so Bürgermeister Roman Kopf.
Eine Bedingung dabei war, dass die Gemeinde in Sachen Architektur, in Sachen Gestaltung des Projektes mitreden könne. Dem wurde schlussendlich auch Rechnung getragen und auf Wunsch der Gemeinde, bzw. des Gestaltungsbeirates nach mehreren gemeinsamen Sitzungen ein Satteldach anstelle eines Flachdaches geplant. Und genau aus diesem Grunde war, bzw. ist jetzt eine Ausnahmegenehmigung seitens der Gemeinden notwendig.
Grundstück auf zwei Gemeindegebieten
Beim gemeinnützigen Wohnbauprojekt an der Badstraße, sind 13 Wohnungen je fünf 2 und 3 Zimmer-, sowie drei 4 Zimmerwohnungen geplant. Das Projekt ist voll unterkellert und hat eine Tiefgarage mit 13 Stellplätzen. Ebenfalls sind an der Oberfläche noch 7, also insgesamt 20 Parkplätze geplant. Gemäß dieser Planungsunterlagen wurde das Projekt von der Baurechtsverwaltung Vorderland auch geprüft und eine Baunutzungszahl von 73,7 welche dem örtlichen Bebauungsplan entspricht, errechnet.
Nachdem sich das Baugrundstück aber sowohl auf Gemeindegebiet Röthis, als auch auf Sulner Gebiet liegt, kann das Bauprojekt nicht mehr bei der Vorderländer Baurechtsverwaltung eingereicht werden, sondern fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch.
Und genau hier spießt sich die ganze Angelegenheit, Seitens der Bezirkshauptmannschaft wird die Rechtslage anders interpretiert.
„Obwohl das Gebäude als 3-geschossiger Baukörper mit Satteldach wahrgenommen wird, ist das Gebäude laut Bezirkshauptmannschaft als 4,5 geschossiges Bauwerk zu bewerten. Durch die Hinzurechnung der Geschossfläche im nicht ausbaubaren Dachgeschoss erhöht sich rechnerisch die Baunutzungszahl von 73,7 auf 92, was einer Ausnahmegenehmigung beider Gemeinden bedarf“, so Bürgermeister Kopf.
Ausnahmegenehmigung erteilt
Die Gemeindevertretung von Röthis hat dem Antrag der Wohnbauselbsthilfe auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bezüglich der Baunutzungszahl auf 92, der Höchstgeschosszahl auf 4,5 und der maximalen mittleren Traufenhöhe auf 10 Meter, sowie der maximalen Gesamtgeschossfläche auf 1.285 m² mehrheitlich zugestimmt.
Jetzt ist die Sulner Gemeindevertretung am Zug. „Sollten unsere Nachbarn in ihrer nächsten Sitzung ebenfalls diese Ausnahmegenehmigung beschließen, so kann der nächste Schritt, die Bauverhandlung eingeleitet werden“, so Kopf der auf eine Zustimmung aus Sulz hofft abschließend.
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