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Postpakete mit Rauschgift aus Kanada und Holland

Nach eigenen Angaben hat der Drogenkonsument 80 Gramm Marihuana, 125 Ecstasy-Tabletten und drei Gramm Amphetamine verkauft.
Nach eigenen Angaben hat der Drogenkonsument 80 Gramm Marihuana, 125 Ecstasy-Tabletten und drei Gramm Amphetamine verkauft. ©APA (Themenbild)
Drogenkonsument aus dem Oberland kaufte zu günstigeren Preisen Marihuana und Ecstasy im Darknet.

Weil die Preise für Rauschgift im Darknet günstiger seien, habe er Drogen vor allem online gekauft, sagte der Angeklagte. Der geständige 21-Jährige aus dem Bezirk Bludenz ließ sich zwischen Ende 2015 und Juli 2016 Postpakete mit 233 Gramm Marihuana und 200 Ecstasy-Tabletten aus Kanada und Holland nach Hause schicken.

Nach eigenen Angaben hat der Drogenkonsument 80 Gramm Marihuana, 125 Ecstasy-Tabletten und drei Gramm Amphetamine verkauft. Konsumiert habe er Marihuana, LSD und Amphetamine.

Kriminelle Energie

Für die Drogendelikte wurde der mit einer Suchtgift-Vorstrafe belastete Arbeitslose gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haftstrafe von zwölf Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Zudem hat er dem Staat einen Verfallsbetrag von 2000 Euro für seine Einnahmen aus den Drogenverkäufen zu bezahlen. Das Urteil, mit dem der Angeklagte und Staatsanwalt Philipp Höfle einverstanden waren, ist rechtskräftig.

Die mögliche Höchststrafe für die Vergehen des Suchtgifthandels und des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften hätte drei Jahre Gefängnis betragen. Die von Richter Richard Gschwenter verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet eineinhalb Jahren Haft. Der Strafrichter bescheinigte dem Darknet-Drogenkunden ein beträchtliches Maß an krimineller Energie.

Viel geraucht

Er habe während seiner Dienstzeit als Zivildiener in einem Altersheim viel im Darknet bestelltes Marihuana geraucht, gab der Angeklagte zu Protokoll. Wegen seines Strafverfahrens sei er dann versetzt worden.

Der 21-Jährige meinte nach der Urteilsverkündung, er müsse die zwölf Haftmonate im Gefängnis verbüßen. Er war erleichtert, als der Richter ihm erklärte, dass die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt sei.

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