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Pflegegeld-Zuschüsse für Toten kassiert

9600 Euro hat ein 61-Jähriger zu Unrecht kassiert.
9600 Euro hat ein 61-Jähriger zu Unrecht kassiert. ©VN/Hofmeister
Pflegegeld-Zuschüsse für seinen toten Vater hat der Angeklagte nach den Feststellungen des Richters fünf Jahre lang zu Unrecht kassiert. Demnach hat der 61-jährige Unterländer die Bezirkshauptmannschaft (BH) Bregenz um 9600 Euro betrogen.

Dafür wurde der unbescholtene Arbeitslose gestern am Landesgericht Feldkirch wegen des Vergehens des schweren Betrugs zu einer teilbedingten Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte Teil 480 Euro. Das milde Urteil, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe hätte drei Jahre Gefängnis ausgemacht.

Der Angeklagte ist laut Urteil seiner Verpflichtung nicht nachgekommen, der BH zu melden, dass sein pflegebedürftiger Vater im November 2011 gestorben ist. Deshalb hat die Behörde zwischen 1. Dezember 2011 und 30. November 2016 weiterhin monatliche Zuschüsse fürs Pflegegeld überwiesen. Die BH-Gelder hat der Angeklagte für sich verwendet. Die verbotenerweise einbehaltenen 9600 Euro hat der 61-Jährige der BH noch nicht zurückbezahlt.

Schutzbehauptungen. Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Der Mann behauptete vor Gericht, er sei der Meinung gewesen, dass die BH die Zuschüsse zum Pflegegeld seiner ebenfalls pflegebedürftigen Mutter überwiesen habe. Staatsanwalt Simon Mathis bezeichnete allerdings die Angaben des Angeklagten als Schutzbehauptungen. Dieser Ansicht war auch Richter Günther Höllwarth.

Der Angeklagte gab an, er habe sofort nach dem Tod seines Vaters bei der BH die Sterbeurkunde abgegeben. Zeitgleich habe er bei der Verwaltungsbehörde einen Antrag auf Zuschüsse zum Pflegegeld für seine Mutter eingereicht. Freilich habe er danach nie einen BH-Bescheid zum Antrag für die Mutter erhalten.

Die zuständige BH-Sachbearbeiterin sagte jedoch als Zeugin, sie habe zum fraglichen Zeitpunkt weder eine Sterbeurkunde noch einen Antrag für die Mutter des Angeklagten erhalten.

Richter Höllwarth wies auch darauf hin, dass sich die Mutter zum Zeitpunkt des Todes des Vaters des Angeklagten erst in der Pflegestufe drei befunden und damit noch keinen Anspruch auf Pflegegeld-Zuschüsse bestanden habe.

„Prekäre Situation“. Die Strafe sei auch wegen der „prekären Situation“ des Angeklagten milde ausgefallen, sagte der Richter. Der 61-Jährige ist arbeitslos und pflegt seine Mutter. Seit Ende 2016 überweist die BH monatliche Zuschüsse von 200 Euro zum Pflegegeld für die inzwischen in Pflegestufe sechs eingestufte Mutter.

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