Am Mittwochabend gab Niki das Aus via Facebook-Posting bekannt, nachdem in einem deutschen Gericht der Insolvenzantrag eingebracht wurde.
Fluglinie Niki stellt Betrieb ein: Was passiert mit den Flugtickets?
Wer seine Reise direkt gebucht hat und so seine Flugtickets auch direkt über Niki gekauft hat, bleibt auf den Kosten sitzen bzw müssen sich auch selbst um Ersatzflüge gegen “ein geringes Entgelt” besorgen. Niki informiert wie folgt: “Für Passagiere, die ihren Flug direkt beiAirlines bieten Hilfe an
Nach dem Aus der Ferienfluglinie Niki wollen die deutschen Airlines bei dem Rücktransport von gestrandeten Passagieren aus dem Ausland helfen. Die Fluggesellschaften würden Niki-Fluggästen, die keine Pauschalreise gebucht haben, noch verfügbare Sitzplätze zu Sonderkonditionen anbieten, erklärte der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft am Donnerstag in Berlin. Dabei handelt es sich um eine Art Aufwandsentschädigung.
Der deutsche Ferienflieger Condor will Passagiere, die direkt bei Niki gebucht haben, nach eigenen Angaben kostenfrei nach Deutschland zurückfliegen soweit Sitzplätze verfügbar sind. Condor kündigte den Aufbau zusätzlicher Kapazitäten an. Die Reisenden sollten sich direkt an die Check-in Schalter am dem jeweiligen Flughafen wenden. Nach Angaben des Insolvenzverwalters Nicolas Flöther wollten in den kommenden 14 Tagen rund 40.000 Flugreisende mit Niki ihre Heimreise antreten. Davon hatten rund 15.500 ihre Reise selbst gebucht.
Niki-Flüge bei Pauschalreise: Ersatz?
Wer eine Pauschalreise über einen Reseveranstalter gebucht hat, sollte sich dringend direkt mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen. Hier muss sich der Veranstalter um einen Ersatzflug kümmern, sollte dieser nicht zustande kommen, können Reisende in der Regel kostenlos stornieren.
AK-Konsumentenschützer fordern Insolvenzabsicherung
Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich fordern eine Insolvenzabsicherung auch für Fluglinien und nicht wie bisher nur für Reiseveranstalter. Denn ansonsten bestehe eine Ungleichbehandlung der Reisenden, argumentierten sie in einer Presseaussendung am Donnerstag. Sie wollen eine Lösung auf europäischer Ebene, damit für die Fluglinien einheitliche Bestimmungen herrschen.
Unterschied bei individuellem Flug und Pauschalreise
Die aktuelle Situation bei Niki und zuvor schon bei Air Berlin im heurigen Sommer zeige die Ungleichbehandlung bei Reisenden auf: Konsumenten, die einen Flug im Rahmen einer Pauschalreise über einen Reiseveranstalter buchen, sind über dessen Insolvenzabsicherung geschützt. Er muss im Fall einer Pleite der Airline für Ersatzflüge sorgen.
Doch Internetbuchungen und damit der Kauf einzelner Reisebausteine werden immer beliebter. Bei direkt bei den Airlines oder über Online-Plattformen gebuchten Flügen müssen die Konsumenten im Fall der Insolvenz selbst einen alternativen Flug organisieren und bezahlen, was wegen der Kurzfristigkeit wohl teuer wird. Beim Rückflug sind sie dazu gezwungen, beim Hinflug drohen hohe Stornokosten der Ferienunterkunft. Im Insolvenzverfahren ist nur eine geringe Quote des Ticketpreises oder gar kein Ersatz zu befürchten. Zur Anmeldung der Forderungen muss auch noch investiert werden: Die Gebühr in Österreich beträgt derzeit 22 Euro.
Rückholaktion der Bundesregierung angelaufen
Die Rückholaktion österreichischer Passagiere nach der Niki-Pleite ist angelaufen. Das sagte ein Sprecher des Verkehrsministeriums am Donnerstag zur APA. Entgegen erster Schätzungen sind knapp über 5.000 Passagiere betroffen, die nach Österreich zurück geholt werden sollen.
Im ersten Schritt werde versucht Niki-Passagiere auf bestehenden Flügen anderer Airlines unter zu bringen. Damit sei bereits begonnen worden. Sollten diese Kapazitäten nicht reichen, werde man zusätzliche Charterflüge bei der AUA (Austrian Airlines) in Auftrag geben, so Sprecher Andreas Strobl.
(APA/red)
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