Das Ergebnis der bundesweiten Umfrage über das Nichtraucherschutzgesetz und die Akzeptanz von räumlicher Trennung in Raucher- und Nichtraucherbereich freut die heimische Gastronomie. Eine große Mehrheit der Befragten (70 Prozent) begrüßten darin die ab 1. Juli ausnahmslos geltende gesetzliche Regelung in der Gastronomie bezüglich des Nichtraucherschutzes.
Wirte zufrieden
In Vorarlberg nehmen zwei Drittel der klassischen Mehrraumbetriebe die Möglichkeit wahr, die Ausnahmebestimmungen des Nichtraucherschutzgesetzes in Anspruch zu nehmen, sprich Raucherbereiche anzubieten. Bei Einraumbetrieben über 50 Quadratmeter wurden 300 behördliche Anträge auf eine Raumtrennung eingebracht, 150 Gastronomen werden die Trennung in Raucher- und Nichtraucherbereich auch realisieren. Über die Hälfte der Lokale mit einer Betriebsfläche von weniger als 50 Quadratmeter, die Wahlfreiheit haben, sind in Vorarlberg Raucherlokale. Einige Betriebe mit über 50 Quadratmeter haben das Nichtrauchergesetz auch zum Anlass genommen, zu schließen, erwähnt Andrew Nussbaumer, Fachgruppenobmann für Gastrononomie in der Vorarlberger Wirtschaftskammer. Doch insgesamt ist Nussbaumer froh, dass das Tabakgesetz bei der Bevölkerung auf überwiegende Zustimmung trifft und es nun fest verankert ist.
Defensive BH
Und jetzt muss man sich auch daran halten, macht Nussbaumer klar. Kontrollen seien okay, und diejenigen, welche die gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen nicht einhielten, müssten eben mit Strafen rechnen. Wichtig ist: Wir haben Rechtssicherheit und wirklich verbindliche Auflagen. Doch wie und wer wird säumige Wirte bestrafen? Der Gesundheitsminister jedenfalls nicht. Das ist die Angelegenheit der Bezirksbehörden, antwortet Alois Stöger auf die Frage, wer das Gesetz exekutieren soll. Andererseits: Diese planen von sich aus keine offensive Aktionen. Wir werden keine Beamte in Lokale schicken, sagt etwa der frischgebackene Dornbirner Bezirkshauptmann Helgar Wurzer. Man könne nur reagieren, sprich, Anzeigen von Bürgern nachgehen, wenn diese denn kommen. Und dann müsse ein Strafverfahren eingeleitet werden. Fest steht auch: Das Nichtrauchergesetz kann nicht von der Polizei exekutiert werden. Das ist im Gesetz nicht vorgesehen, weiß Wurzer. Auch bestünden noch keine klaren Richtlinien darüber, wie eine Raumtrennung von Raucher- und Nichtraucherbereich auszusehen habe. Für viele deklarierte Gegner von Rauchen in öffentlichen Lokalen ist die derzeitige Situation alles andere als befriedigend. Das Gesetz ist die Kapitulation der Politik. Der Gesundheitsschutz von Nichtrauchern geht über alles. Das findet im Gesetz keine Berücksichtigung. Reagieren kann da jeder nur für sich. Ich zum Beispiel reagiere so, dass ich Lokale, in denen geraucht wird, immer mehr boykottiere, findet AKS-Mediziner Dr. Günter Diem klare Worte.
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