Laut ÖAMTC gibt es in Deutschland, der Schweiz, Norwegen, Belgien und Bosnien-Herzegowina ein Verbot für Radarwarner. Fährt man von Österreich in eines dieser Länder und vergisst dabei die Radarwarner zu deaktivieren bzw. zu löschen, drohen dem Autofahrer außergewöhnlich hohe Geldstrafen und im schlimmsten Fall werden die Geräte von der Polizei konfisziert und vernichtet, so ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
240 Euro Strafe
Ein GPS-Navigationsgerät ist in der Schweiz illegal, wenn es vor mobilen und fest installierten Radargeräten warnt oder auch bei Kameras vor Ampeln aktiv wird. Geldstrafen von mindestens 240 Euro und die Konfiszierung des Geräts drohen. In Deutschland ist die Rechtslage ähnlich, die Mindeststrafe liegt bei 75 Euro. Darüber hinaus ist auch mit der Beschlagnahmung und Vernichtung des Geräts zu rechnen.
GPS-Geräte erlaubt
In Österreich sind spezielle Radarwarngeräte verboten, die vor aktiven Radarkontrollen warnen. Werden aber lediglich die Radarstandorte gemeldet, wo nicht erkennbar ist, ob der Geschwindigkeitsmesser scharf ist oder nicht, ist das Gerät erlaubt. GPS-Navigationsgeräte zeigen dem Autofahrer interessante Punkte auf der Fahrtstrecke an, wie etwa Tankstellen, Sehenswürdigkeiten oder Hotels. Diese POI (Points of Interests) können aber auch auf Radarkästen und Ampelkameras hinweisen. In Österreich sind deshalb nur spezielle Radarwarngeräte verboten, die mittels Funkwellen Radarkontrollen aktiv aufspüren. Die Radarstandorte in GPS-Navigationssystemen werden vorher gemeldet und sagen nichts über den Aktivitätsstatus der Radarkästen aus. Aus diesem Grund sind sie in Österreich auch erlaubt, erklärt die ÖAMTC-Juristin.
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