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Kassensanierung teilweise verfassungswidrig

Wien - Der Verfassungsgerichtshof hat einen wichtigen Teil des 2009 geschnürten Krankenkassensanierungspakets aufgehoben. Die Auflösung der gebunden Rücklagen des Ausgleichsfonds ist wegen der überproportionalen Zuweisung an die Wiener Kasse (sie bekam 33 von 42,5 Mio. Euro) verfassungswidrig. Dies teilte der VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Freitag in einer Pressekonferenz mit.

DieAufhebung tritt mit 31. Juli 2011 in Kraft. Angefochten hatten die Bestimmung die drei Bundesländer Vorarlberg, Oberösterreich und Salzburg.

2009 bekamen die Krankenkassen rund 184 Mio. Euro. Neben den 42,5 Mio. Euro aus dem Katastrophenfonds gewährte der Bund eine Einmalzahlung von 45 Mio. Euro an die Krankenkassen mit “negativem Reinvermögen” (also alle außer Vorarlberg, Oberösterreich und Salzburg). Weiteres Geld ergab sich aus der Mehrwertsteuer-Senkung auf Medikamente. Der Bund hatte den Kassen schon davor die Mehrwertsteuer rückerstattet, behielt diesen Zuschuss nach der Halbierung des Mehrwertsteuer-Satzes von 20 auf 10 Prozent in voller Höhe bei (586,5 Mio. Euro). Den Kassen blieb nach Abzug der tatsächlich bezahlten Mehrwertsteuer von 489,9 Mio. Euro ein Überschuss von 96,6 Mio. Euro.

Da die Wiener Kasse das meiste aus dem Katastrophenfonds bekam, klagten die drei Bundesländer Vorarlberg, Oberösterreich und Salzburg vor dem VfGH und bekamen nun Recht. Die Aufhebung durch den VfGH tritt mit 31. Juli 2011 in Kraft. In der Praxis bedeutet das vermutlich, dass das Geld nach Zahl der Versicherten “neu aufgeteilt” werden muss, sprich die Wiener Kasse etwa zurückzahlen muss.

Grund für die Maßnahmen damals war die extreme Verschuldung mancher Kassen. Der damalige WGKK-Chef Franz Bittner warnte sogar vor einem Konkurs seiner Kasse.

Aktuell haben die neun Gebietskrankenkassen zusammen immer noch einen Schuldenstand von 940 Millionen Euro (Stand 31. 1. 2010). Der Löwenanteil davon entfällt weiterhin auf die Wiener Kasse, die mit 519 Millionen (Stand 31.3. 2010) am tiefsten in den roten Zahlen ist. Gegenüber den vergangenen Jahren ist das aber trotzdem eine Verbesserung – Ende 2008 hatte das “negative Reinvermögen” der Gebietskrankenkassen noch 1,2 Milliarden Euro betragen.

Hauptgrund für die Reduzierung des Schuldenstandes ist das Entschuldungspaket. Für heuer gibt es rückwirkend aus dem neu geschaffenen Strukturfonds für die Kassen insgesamt 100 Millionen Euro. Dafür haben sie sich verpflichtet, 214 Millionen Euro an Kostendämpfungen zu erzielen, nach derzeitigem Stand werden sie sogar rund 270 Millionen erbringen. Wie hoch der Strukturfonds nächstes Jahr dotiert sein wird, steht noch nicht fest, das hat der Gesundheitsminister im Einvernehmen mit dem Finanzminister festzulegen. Der 2009 ebenfalls festgelegte “Entschuldungsbetrag” von 450 Millionen Euro wird in drei Raten jeweils 2010, 2011 und 2012 ausgezahlt.

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