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"Nein zu Fracking" soll in die Landesverfassung kommen

Fracking-Nein soll in die Verfassung.
Fracking-Nein soll in die Verfassung. ©AP/ VMH
Geht es nach den Vorstellungen der Ländle-ÖVP, soll das Nein zum Fracking in die Landesverfassung kommen. Man hofft dabei auf die Zustimmung der anderen Landtagsparteien.
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“Wir haben die Pro- und Contra-Argumente in der heutigen Klubsitzung ausführlich behandelt und sind zur Einsicht gekommen, dass ein Verbot in der Landesverfassung von Fracking-Methoden zur Förderung von Erdöl oder Erdgas ein richtungsweisendes Zeichen einer modernen und nachhaltigen Energiepolitik darstellt,” berichtet der Klubobmann der Vorarlberger Volkspartei, Roland Frühstück, via Aussendung.

“Front” gegen Fracking soll gebildet werden

Konkret soll es am 26. März werden. Dann will die ÖVP im Rechtsausschuss den anderen Fraktionen einen Vorschlag präsentieren, wie das Fracking-Verbot als sogenannte Staatszielbestimmung in der Vorarlberger Landesverfassung ihren Niederschlag finden kann: “Die Zustimmung möglichst aller Parteien zu diesem Vorschlag erachte ich als notwendigen Beitrag, das Thema Fracking auch über unsere Grenzen hinaus zu verankern. Hier geht es vor allem um Bewusstseinsbildung, denn rein rechtlich sind uns in der Sache die Hände gebunden,” verweist Frühstück auf die inhaltliche Zuständigkeit der jeweiligen nationalen Parlamente der Bodenseeanrainerstaaten.

Fracking in Österreich bis dato erlaubt

Auch in Österreich ist Fracking bis dato prinzipiell erlaubt. Für eine Fracking-Bohrung ist allerdings eine sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in Abstimmung mit den zuständigen Behörden durchzuführen. Diesen Aufwand haben bisher alle potenzielle Interessenten gescheut.

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