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Mit 2,2 Promille einen Polizeibeamten verletzt

Der mit einer Vorstrafe belastete Angeklagte kam am Landesgericht Feldkirch mit einer teilbedingten Geldstrafe von 1200 Euro davon.
Der mit einer Vorstrafe belastete Angeklagte kam am Landesgericht Feldkirch mit einer teilbedingten Geldstrafe von 1200 Euro davon. ©APA
Teilbedingte Geldstrafe für vorbestraften 60-Jährigen wegen einer Rauschtat.

Hätte er bei seinen Straftaten keinen Vollrausch gehabt, wäre der 60-Jährige wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Zur Tatzeit am 5. März 2015 war der Arbeitslose aber mit 2,2 Promille alkoholisiert. Er könne sich an den Vorfall nicht erinnern, sagte der Angeklagte in der Gerichtsverhandlung, aber er bekenne sich schuldig.

So wurde der Mann wegen einer sogenannten Rauschtat verurteilt – wegen der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand der vollen Berauschung. Dafür beträgt die mögliche Höchststrafe drei Jahre Gefängnis. Der mit einer Vorstrafe belastete Angeklagte kam am Landesgericht Feldkirch mit einer teilbedingten Geldstrafe von 1200 Euro davon – 300 Tagessätze zu je vier Euro. Davon macht der unbedingte Teil 600 Euro aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Richter Gabriel Rüdisser erteilte dem damit einverstandenen Angeklagten die Weisung, sich einer Alkoholtherapie zu unterziehen. Der 60-Jährige hatte nach einer trockenen Phase mit Schnaps einen Alkohol-Rückfall. Er deckte zwei Polizisten mit Morddrohungen ein und verletzte einen der Beamten mit einem Fußtritt am Schienbein. Dem verletzten Polizisten hat der Angeklagte ein Teilschmerzengeld von 500 Euro zu bezahlen.

Suizidale Stimmung

Der geschiedene Mann hatte sich in einer suizidalen Stimmung befunden und deshalb zum Selbstschutz die Polizei und die Rettung alarmiert. Als der Krankenwagen bei ihm eintraf, wollte er dann doch nicht mitfahren. Der Alkoholisierte wollte sich in einen Bach stürzen. Er versuchte, die einschreitenden Polizisten mit Schlägen, Fußtritten und Morddrohungen an ihrer Amtshandlung zu hindern. Der außer sich geratene Mann wurde in jener Nacht ins Landeskrankenhaus Rankweil gebracht.

Inzwischen hat sich der 60-Jährige bei den Polizisten entschuldigt und einem von ihnen 50 Euro für die beschädigte Uniform übergeben.

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