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Bungalow als Meininger Politikum

©VN Grafik
Disput wegen abgelehnter Grundstücksumwidmung. Meiningen. (mima, VN-vic, VN-gms) Der geplante Bau eines Bungalows in einem ungewidmeten Gebiet sorgt derzeit für Unstimmigkeiten zwischen den Meininger Freiheitlichen und der ÖVP.

Gegenstand des Disputs ist das 7000 Quadratmeter große Grundstück der Familie Selma und Bernhard Böckle. Ein „unwirtschaftliches Eck“ am Bach, so die Überlegung, sollte für die Errichtung eines behindertengerechten Bungalows genützt, der Rest des Grundstücks weiter bewirtschaftet werden.

Im Frühjahr stellte Familie Böckle deshalb für die betreffende unwirtschaftliche Teilfläche einen Umwidmungsantrag. Doch was die Familie nicht wusste: die Gemeinde hatte in der Zwischenzeit das REK (Räumliche Entwicklungskonzept) abgeschlossen und deshalb ihrem Grundstück ein Zeitstempel (Z3+) auferlegt. Das heißt, das Grundstück sollte in den nächsten fünf bis zehn Jahren nicht gewidmet werden, da es am Siedlungsrand liegt. Damit soll – so die REK-Idee – eine willkürliche Verbauung vermieden werden. Die Gemeinde und das zuständige Raumplanungsbüro Falch haben als Alternative eine Umwidmungsvariante auf dem gleichen Grundstück am Jonasweg vorgeschlagen. Selma Böckle: „Wir verstehen nicht, warum man uns auf dem gleichen Grundstück, mit dem gleichen Zeitstempel, eine Ecke erlaubt und eine andere nicht.“ Abgesehen davon sei die Familie als Eigentümer laut eigener Aussage über diese Maßnahme nie informiert worden, und die Überraschung über den Zeitstempel war dementsprechend groß. Die Meininger Freiheitlichen sprechen von „moderner Enteignung“ und kritisieren, dass der Antrag von der Gemeinde abgelehnt wurde: „Im REK steht ganz klar, dass bei Nachweis eines konkreten und ausreichenden begründeten Bedarfs sowie Vorliegen der entsprechenden verkehrsmäßigen und infrastrukturellen Erschließung auch die Möglichkeit einer unmittelbaren Widmung gegeben ist.“ Sowohl Erschließung als auch Bedarf seien gegeben, ist doch Bernhard Böckle aufgrund einer Erkrankung auf den Rollstuhl angewiesen, argumentiert die FPÖ.

Entscheidung ausständig

Bürgermeister Thomas Pinter (ÖVP) kann die getroffenen Aussagen so nicht bestätigen. „Die Familie Böckle wurde wie alle anderen Gemeindebürger ordentlich vom REK-Verfahren informiert, allerdings nahm die Familie die Möglichkeiten zur Teilnahme nicht wahr.“ Selma Böckle entgegnet: „Wir sind nicht eingeladen worden.“ Die Einladung, sei nur in der „Gemeindeinfo z’Moaniga“ erfolgt.

Den Alternativvorschlag am Jonasweg begründet Pinter so: „Wenn wir die Umwidmung im gewünschten Bereich des 7000 Quadratmeter großen Grundstückes zulassen, dann müssen wir das gesamte Grundstück umwidmen, da wir außerhalb des Siedlungsrandes widmen würden.“ Die Gemeinde hat der Familie als weitere Option auch einen Grundstückstausch mit einer bereits als Bauland gewidmeten gemeindeeigenen Fläche angeboten. Dieses Grundstück ist für die Böckles aber nicht akzeptabel, weil „vor und hinter dem Haus eine Straße durchgeht“. Weiters stehe es Herrn Böckle als Landwirt frei, sich des „bäuerlichen Ausgedinges“ zu bedienen. Dies lässt ihm die Möglichkeit offen, auch auf nicht gewidmeten eigenen Grundstücken eine Bebauung durchzuführen.

Da aber keine der vorgeschlagenen Varianten Zustimmung fand, wurde Herrn Böckle seitens der Gemeinde geraten, sich an den Unabhängigen Sachverständigenrat zu wenden. Das kommentiert die FP auf ihrer Homepage so: „Wieder Mehrkosten für die Familie und wieder eine Wartezeit bis zu sechs Monaten.“

Maßnahme gegen Willkür

„Wir müssen uns hier an die Gesetze halten. Auch ich hätte es lieber anders und würde Herrn Böckle den Bau ermöglichen, aber ich kann das nicht.“, argumentiert der Bürgermeister. Die Entwicklung eines REK wird allen Gemeinden vom Land vorgeschrieben, um damit die weitere Zersiedlung sowie Willkür einzudämmen. Meiningen habe dies sehr schnell umgesetzt.„Alle Fraktionen haben das REK mitbeschlossen und müssen es jetzt auch vollziehen“, erinnert der Bürgermeister die Meininger Freiheitlichen an ihr Stimmverhalten. Zudem seien aufgrund dieses Konzepts bereits drei Anträge abgelehnt worden, auch diese müssten dann neu geprüft werden. Nun ist es Sache des Unabhängigen Sachverständigenrats, die Angelegenheit zu prüfen. Die Familie Böckle wohnt zwischenzeitlich noch am Ortsrand, am „Aussiedler-Hof“. Den will sie allerdings aufgrund der Erkrankung von Bernhard Böckle verlassen.

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