Liechtenstein folgt Grasser-Akten nicht aus
Begründet wird dies u.a. mit der Verletzung der Geheim-und Privatsphäre der Beschwerdeführer. Die österreichischen Staatsanwälte haben sich erhofft, aus den Unterlagen neue Aufschlüsse über mögliche Provisionsflüsse an Ex-Finanzminister Grasser in Zusammenhang der Buwog-Affäre zu erhalten. Grasser bestreitet, von der Millionenprovision profitiert zu haben. Die Ausfolgung der Unterlagen an Österreich bekämpfte der Treuhänder bis zum Obersten Gerichtshof in Liechtenstein, wo er im Mai aber eine Niederlage einstecken musste. Als letzte innerstaatliche Möglichkeit wurde eine Beschwerde beim Staatsgerichtshof eingelegt, die nun die Weitergabe untersagte.
Nach der Argumentation des Staatsgerichts dürfen Dokumente, die während des Mandatsverhältnisses mit dem Treuhänder entstanden sind, nicht ausgefolgt werden, diese “privilegierten Akten” müssten in einem zweiten Verfahrensgang ausgesondert werden. Der Gerichtshof in Vaduz äußerte ferner Zweifel an der rechtlichen Grundlage für das Rechtshilfeersuchen von Österreich.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft erklärte über ihren Sprecher Erich Mayer, dass die Entscheidung des Liechtensteiner Staatsgerichtshofs nicht endgültig sei: “Die Entscheidung, ob wir die Unterlagen erhalten, ist derzeit nur aufgeschoben.”
Die Vorsitzende des Korruptions-Untersuchungsausschusses, die Grüne Gabriela Moser, bezweifelte, dass ohne die Akten aus Liechtenstein eine Anklage gegen Ex-Finanzminister Grasser in der Buwog-Affäre möglich wäre. SPÖ-Klubchef Cap sagte in einem Interview, dass das Justizministerium bei der verzögerten Lieferung von Grasser-Akten Druck auf das Fürstentum Liechtenstein machen solle.
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