Der frühere FPÖ-Europaabgeordnete Mölzer trat im EU-Wahlkampf 2014 aufgrund seiner umstrittenen Aussagen – unter anderem verglich er die EU mit dem Dritten Reich und sprach von einem “Negerkonglomerat” – als Spitzenkandidat der Freiheitlichen zurück. Die Aussagen brachten ihm in weiterer Folge auch eine Anzeige wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz und Verdachts der Verhetzung des Autors Michael Köhlmeier ein, der von 23.000 Menschen unterstützt wurde.
“Keine Hetze”
Die Staatsanwaltschaft Wien prüfte die Vorwürfe und kam zur Erkenntnis, dass die von Mölzer “geäußerten Wortfolgen keinem Straftatbestand subsumiert werden können”. Das Tatbild des Hetzens etwa sei nicht erfüllt worden. Infrage käme das “Beschimpfen”, wobei dies die Menschenwürde verletzen müsste. Auch habe die Aussage des früheren FPÖ-Mandatars nicht eine gewisse Intensität erreicht. Insgesamt kam die Behörde daher zum Schluss, dass kein Ermittlungsverfahren zu führen und die Anzeige zurückzulegen sei, heißt es in der veröffentlichten Begründung durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien.
(APA)
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