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Jetzt Geld zurückholen mit der Arbeitnehmerveranlagung

Auch "Wenigverdiener" können Geld vom Finanzamt zurückbekommen.
Auch "Wenigverdiener" können Geld vom Finanzamt zurückbekommen.
Für das gerade verabschiedete Jahr 2013 kann man sich jetzt Geld vom Finanzamt zurückholen: mittels ArbeitnehmerInnenveranlagung! Wer das kann? Arbeiter, Angestellte und Pensionisten und auch „Wenigverdiener"! Tipp: Jetzt erstmals von den Neuerungen zur Pendlerpauschale profitieren. VOL.AT, ländlejob.at und die AK Vorarlberg halten hier die wichtigsten Informationen bereit.
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Mit der ArbeitnehmerInnenveranlagung kann man jetzt selbst für ein Stück mehr Steuergerechtigkeit sorgen. Das Beste: Sie ist bares Geld wert!
 
Steuergeld jetzt einfordern

Jetzt gibt es Geld vom Finanzamt. Und zwar über die ArbeitnehmerInnenveranlagung, welche man bis zu fünf Jahre im Nachhinein geltend machen kann. Dafür benötigt man das Formular L 1 und, sofern der Antragsteller Kinder hat, für die Sie Familienbeihilfe bezogen wird, das Formular L 1k. Die Formulare gibt es direkt bei jedem Finanzamt. Außerdem auch online – die ArbeitnehmerInnenveranlagung kann auch bequem via FinanzOnline abgegeben werden.
 
Geldbringende Steuertipps von A bis Z

Im Zuge der ArbeitnehmerInnenveranlagung können Steuerzahler möglicherweise einige Punkte geltend machen, wovon sie gar nichts wussten. Wichtige und interessante Informationen hierfür gibt es auf der Homepage der AK unter Steuersparen von A bis Z – von Adoptionskosten bis Zahnbehandlungskosten wird hier vieles aufgelistet und erklärt.
 
Wissenswertes für Kleinverdiener

ArbeitnehmerInnen, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen (unter € 1.190,- brutto/Monat), können sich bis zu 110 Euro vom Finanzamt zurückholen – als Negativsteuer. Voraussetzung ist allerdings, dass sie Sozialversicherung zahlen! Dies trifft vor allem auf Lehrlinge, Teilzeitbeschäftigte, FerialarbeiterInnen oder PflichtpraktikantInnen zu. Aber auch auf geringfügig Beschäftigte, die freiwillig die Sozialversicherung wählen oder nachträglich einen Sozialversicherungsbeitrag einzahlen müssen.
 
Wertvoller Hinweis zur Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale dient im österreichischen Einkommensteuerrecht zur pauschalen Abgeltung von Kosten für die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Diese wurde für das Jahr 2013 geändert. Profitieren können nun in verbesserter Form Teilzeitbeschäftigte. Außerdem gilt im neuen Jahr: der Pendlereuro, Verbesserungen bei geringem Einkommen, keine Pendlerpauschale bei Dienstfahrzeugen und das „Jobticket”.

Hinweis: Für Fragen steht die Steuerrechtsabteilung der AK Vorarlberg unter 050 258-3100 gerne zur Verfügung.
 
ländlejob.at gibt Tipps

Nicht nur für Steuerzahler hält das größte private Jobportal Tipps bereit, sondern auch für Arbeitssuchende. Unter ländlejob.at stehen viele Informationen rund um die Arbeitssuche bereit – und natürlich auch zahlreiche Stellenangebote – aktuell ca. 730. Reinklicken lohnt sich also für alle! Tipp: Jetzt via neuer kostenloser ländlejob.at App auch unterwegs immer auf dem Laufenden sein.

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