Die sonst mit einem Strafverfahren zu behandelnden Delikte könnten via Verwaltungsstrafen exekutiert werden.
Sobotka will kleine Delikte mit Verwaltungsstrafen behandeln
“Wenn diese bei 200 Euro läge und ich sofort auf das Eigentum des Beschuldigten zugreifen könnte – etwa auf das Handy -, dann träte ein unmittelbarer Lerneffekt ein”, so Sobotka. In welcher juristischen Form und für welche Delikte eine allfällige Neuregelung gelten könnte, werde gerade mit dem Justizministerium diskutiert, erklärt der Innenminister.
(APA/Red.)
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