In Lebensgefahr schwebte die 77-jährige Frau vorübergehend nach der Attacke des Hundes „Arad“ am 16. Oktober 2010 in Götzis. Dennoch wurde der von Andreas Mandl verteidigte Hundehalter am Montag am Landesgericht Feldkirch im zweiten Rechtsgang rechtskräftig vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen.
Bei der Attacke des Hundes habe es sich um einen „klassischen Freibiss“ gehandelt, sagte Richter Peter Mück bei der Urteilsbegründung. Das Tier habe zum ersten Mal zugebissen. Es habe sich um keinen Kampfhund gehandelt, sondern um einen Mischlingshund. Dem Hundehalter sei kein Sorgfaltsverstoß vorzuwerfen. Der Hund habe sich von der Leine losgerissen, sei davongerannt und habe die alte Dame angefallen. In Götzis habe kein Leinenzwang bestanden.
Der Hund biss der Götznerin einen Unterarm durch. Die Pensionistin stürzte auf den Kopf und erlitt dabei eine Gehirnblutung. Sie befand sich nach Angaben ihres Anwalts Martin Rützler vorübergehend in Lebensgefahr und musste in Innsbruck notoperiert werden. Am Vorabend ihres Geburtstages hatte sich die 77-Jährige auf dem Weg zu einem Konzert befunden.
Im ersten Prozess am Landesgericht Feldkirch war der Hundehalter im Vorjahr wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Damals wurde über den vierfach vorbestraften Lkw-Fahrer eine Geldstrafe von 4400 Euro verhängt – 220 Tagessätze zu je 20 Euro. Die Richterin im ersten Rechtsgang vertrat den Standpunkt, dem 45-jährigen Serben sei sehr wohl ein Sorgfaltsverstoß anzulasten auch für den Fall, dass er seinen Hund tatsächlich angeleint haben sollte. Der Hundehalter gab an, er sei beim Türaufsperren gestolpert und gestürzt. Sein Hund sei deswegen erschrocken und habe sich von der Leine losgerissen.
Das Oberlandesgericht Innsbruck hob dann das erste Feldkircher Urteil auf, weil das Vorleben des Hundes nicht ausreichend überprüft worden sei. Bei der Prozesswiederholung wurden nun 33 Zeugen geladen, davon die meisten aus dem Götzner Mehrparteienhaus, in dem der Hund aufgewachsen war.
Sachverständiger
Die Staatsanwaltschaft hielt das Tier ursprünglich für einen American-Staffordshire-Kampfhund und klagte zunächst wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen an. Ein Sachverständiger sprach aber von keinem Kampfhund, sondern von einem Mischling mit manchen Kampfhund-Eigenschaften.
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