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Hörbranz: Hund jagt mit Sprung von Balkon zwei Mädchen mit Hund

Mit einem Sprung vom Balkon setzte der Hund einem anderen Hund und zwei Mädchen nach.
Mit einem Sprung vom Balkon setzte der Hund einem anderen Hund und zwei Mädchen nach. ©DPA - SYMBOLBILD
Hörbranz - Nach dem Sprung ließ der scheinbar verletzte Hund bald von den Mädchen ab. Die Hundehalterin selbst ist dabei keine Unbekannte. Vor zwei Jahren tötete einer ihrer Hunde eine Katze in einer fremden Wohnung.
Hund tötet Katze: Mädchen flüchten durchs Fenster

Am 4. August waren die elf und zehn Jahre alten Cousinen mit einem Hund spazieren. Plötzlich springt laut den Schilderungen des Vaters eines Mädchens ein Hund von einem nahen Balkon und setzt den Mädchen und dem Hund nach. Er gibt die Verfolgung jedoch auf, bevor er die Mädchen erreicht. Anscheinend hatte sich der Hund bei dem Sprung verletzt, wie Nachbarn beobachtet haben wollen. Es könnte sein, dass er deshalb die Verfolgung abbrach.

Hundehalterin fiel bereits früher auf

Dies ist jedoch nicht der erste Vorfall, bei dem Hunde der betreffenden Halterin involviert sind. Erst vor zwei Monaten habe derselbe Hund einen weiteren Hund angegriffen. Im Sommer 2013 tötete ein weiterer Bullterrier aus ihrem Besitz in einer fremden Wohnung eine Katze. Der Vater des Mädchens will nicht länger zusehen: Er zeigt die Hundehalterin sowohl bei der Gemeinde als auch bei der Polizei und beim Landesveterinär an. Die Schuld sieht er nicht beim Tier. “Wenn mit einem Hund etwas nicht stimmt, dann liegt die Schuld beim Menschen”, ist er überzeugt.

Gemeinde kündigt Auflagen an

Derzeit laufen die Ermittlungen der Polizei. Bei der Gemeinde als zuständige Tierhaltungsbehörde bestätigt, dass inzwischen der Polizeibericht zu dem Vorfall vorliegt. Gemeindesekretärin Beate Malz betont, dass es sich bei dem fraglichen Hund um keinen Kampfhund handle. Nach dem Vorfall berate man sich derzeit jedoch mit der Polizei und dem Landesveterinär über mögliche sinnvolle Auflagen für die weitere Haltung des betreffenden Hundes. Dies könne beispielsweise einen Leinenzwang oder eine angepasste Umzäunung des Grundstücks beinhalten.

Auflagen an Hund, nicht an Halterin gebunden

Auch 2013 wurden nach dem Vorfall mit der Katze die Haltung des Bullterriers mit zusätzlichen Auflagen verknüpft. Die Hundehalterin trennte sich daraufhin von dem betreffenden Hund. Der Vater des verfolgten Mädchens fürchtet, dass dies nun wieder der Fall sein wird. Bei strengen Auflagen könnte sie den Hund durch ein neues Tier ersetzen – für den die Auflagen nicht gelten würden. “Das Gesetz bezieht sich in seiner Formulierung auf den einzelnen Hund”, bestätigt Malz. Man könne die Sorge des Vaters jedoch nachvollziehen – und prüft nun Möglichkeiten, grundsätzliche Vorgaben für die Haltung der Hunde durchzusetzen.

 

 

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