Die Zahl der zuschussbeziehenden Familien liegt aktuell bei etwa 1400. Für das Jahr 2016 sind rund vier Millionen Euro für den Familienzuschuss veranschlagt. Ebenfalls indexangepasst werden das Pflegekindergeld, die Mindestsicherungssätze sowie das Pflegegeld für Menschen mit Behinderungen.
Punktuelle Anpassungen bringt das Jahr 2016 auch bei der Neubauförderung, der Wohnhaussanierung und der Wohnbeihilfe. Neu eingeführt wird ein Kinderzuschuss. “Diese Förderung soll junge Familien entlasten, die infolge der Geburt bzw. Adoption eines Kindes besonders stark von den Rückzahlungsverpflichtungen für einen Neubauförderungskredit betroffen sind”, erklärt Landeshauptmann Wallner. Für die Dauer von zwei Jahren erhalten sie einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 50 Euro bei einem Kind und 75 Euro je Kind bei Mehrlingsgeburten. Die Einkommensgrenze für Ein-Personen-Haushalte wird moderat von bisher 2900 Euro auf nunmehr 3000 Euro angehoben. Die Einkommensgrenze für Zwei- bzw. Mehr-Personen-Haushalte wird von 5100 Euro auf 5300 Euro erhöht.
Gesamtsanierung leicht gestärkt
In der neu gültigen Wohnhaussanierungsrichtlinie ist die Gesamtsanierung gegenüber der Bauteilsanierung geringfügig gestärkt worden. Die Obergrenze der anrechenbaren Sanierungskosten für umfassende Sanierungen von Eigenheimen sind auf 1.400 Euro pro Quadratmeter angehoben worden. Neu eingeführt wurde darüber hinaus eine Objektförderung an Eigentümergemeinschaften.
In den Richtlinien zur Wohnbeihilfe wurde die Höhe des frei verfügbaren Vermögens angepasst. Für einen 1-Personenhaushalt wird künftig frei verfügbares Vermögen bis zu einer Höhe von 15.000 Euro nicht für die Abdeckung der Wohnkosten berücksichtigt. Dieser Betrag erhöht sich um 5000 Euro für jede weitere Person.
Bäuerlicher Sanierungsfonds aufgelöst
Mit dem bäuerlichen Siedlungsgesetzes, das mit Jahresbeginn in Kraft tritt wird der Bäuerliche Siedlungsfonds des Landes Vorarlberg aufgelöst. Die bislang vom Fonds gewährten Zinszuschüsse werden danach direkt vom Land Vorarlberg gewährt. Die Verfahren sollen sich auf diese Weise schneller und kostengünstiger abwickeln lassen.
Mit 1. Jänner tritt auch das Steuerreformgesetz des Bundes in Kraft. Insbesondere im Lohn- und Einkommenssteuerbereich sind dadurch Entlastungen vorgesehen.
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