Wer den Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch verlieren werde, stehe schon vor einem allfälligen Urteil längst fest, sagte der Beklagte während der ersten Gerichtsverhandlung: Verliererin des Rechtsstreits werde so oder so die gesamte Familie sein, in finanzieller und menschlicher Hinsicht.
Deshalb einigten sich der klagende Bruder und der beklagte Bruder schon in der vorbereitenden Tagsatzung am Landesgericht Feldkirch auf einen Vergleich zur sofortigen Beendigung des Erbprozesses. Die gütliche Einigung sieht im Wesentlichen vor, dass der beklagte ältere Bruder seinem klagenden Bruder 52.000 Euro bezahlt. In der von Klagsvertreter Stefan Müller formulierten Klage sind 67.000 Euro gefordert worden.
Der gerichtliche Vergleich wurde bedingt abgeschlossen. Die Vereinbarung kann innerhalb von drei Wochen noch widerrufen und somit für ungültig erklärt werden. Der Kläger steht unter Sachwalterschaft. Deshalb muss die Zustimmung der Pflegschaftsrichterin des zuständigen Bezirksgerichts eingeholt werden.
Gerechter verteilt
Mit der geplanten Kompromisslösung soll gerechter verteilt werden, was die beiden Brüder an Liegenschaften und Geld von ihren Eltern bislang geerbt haben. Ihr Vater ist gestorben. Die 89-jährige Mutter hat ihre Söhne unterschiedlich beschenkt. Die kinderlosen Brüder leben gemeinsam mit ihrer Mutter in einem Haus im Oberland.
Sollte der gerichtliche Vergleich nicht mehr widerrufen werden, würde der 89-jährigen Frau eine Zeugenaussage vor Gericht erspart bleiben. Strittig zwischen den Prozessparteien ist, was die betagte Dame über die Aufteilung ihres Vermögens mit ihren Söhnen vereinbart hat. Wenn die Mutter der gegeneinander prozessierenden Brüder die getroffene Vereinbarung tatsächlich mündlich aufgehoben hat, würde der besachwaltete Kläger den Zivilprozess verlieren, meint Beklagtenvertreter Alexander Jehle.
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