Der unverpixelte Bildabdruck des völlig unbeteiligten Mannes sorgte schon bei der Veröffentlichung für heftige Kritik. Das Foto kursierte in sozialen Medien und wurde fälschlicherweise auch von internationalen Medien übernommen. Die “Krone” gestand ihren Fehler mit einer kurzen Richtigstellung ein, “Österreich”-Herausgeber Wolfgang Fellner erklärte damals im “Standard”, dass das Foto von einer Bildagentur gekommen und auch im Internet hundertfach verbreitet worden sei. Ein individuelles Nachprüfen sei nicht möglich gewesen.
“Schwerwiegender Verstoß”
Der Presserat sah in der Veröffentlichung am 27. März nun einen “schwerwiegenden Verstoß” gegen die journalistische Genauigkeit und gegen den Persönlichkeitsschutz des Abgebildeten. Die gezeigte Person hatte mit den Geschehnissen um den Flugzeugabsturz überhaupt nichts zu tun, zugleich seien bereits am Nachmittag des 26. März in sozialen Medien erhebliche Zweifel über die Identität des Abgebildeten geäußert worden. Ungeachtet dessen veröffentlichten beide Blätter am darauffolgenden Tag das beanstandete Foto in ihren Printausgaben.
“Krasse Falschdarstellung”
Der Presserat wies deshalb darauf hin, dass Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in Recherche und Wiedergabe von Nachrichten oberste Verpflichtung von Journalisten seien. “Dass eine derartige krasse Falschdarstellung in den Persönlichkeitsschutz des Abgebildeten eingreift, liegt auf der Hand”, so der Presserat.
(APA)
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