Denn Babyraketen sind alles andere denn ungefährlich wie einschlägige Vorfälle zu Silvester immer wieder bestätigen. Aufgrund dieser Gefährlichkeit wurden sie neu in die Kategorie F2 eingestuft. Somit muss der Käufer mindestens 16 Jahre alt sein.
Die Tücke liegt laut Dipl. Ing. Bernd Doppler vor allem in der Kleinheit des Feuerwerkskörpers. ,,Beim Zünden halten Kinder den Kopf über die Rakete. Wenn diese dann mit hoher Geschwindigkeit wegfliegt, hat ein Kind fast keine Chance zu reagieren“, erklärt Doppler das Übel. Dazu kommt noch, dass der Treibsatz an einem Baststäbchen klebt, dessen Spitze sehr oft hervor schaut. ,,Dies verursacht dann meist die schweren Augenverletzungen“, weiß der Pyrotechnikexperte. Außerdem fliegt die Minirakete nach dem Zünden völlig unkontrolliert durch die Gegend. Noch ein Grund, weshalb Doppler vom Kauf dringend abrät.
Kracher mit Blitzknall verboten
Reagiert hat der Gesetzgeber auch auf die Unfälle im Zusammenhang mit Blitzknall – Krachern. Diese sind verboten und dürfen vom Handel nicht mehr vertrieben werden.
Aufklärung und Information
Sicherheitsfachleute können nur auf die Vernunft der Anbieter – und jene der Eltern setzen“, betont Bernd Doppler. Er ist überzeugt, dass Aufklärung beim Nachwuchs viel bewirkt. ,,Man muss nur clever mit den Kindern reden und ihnen eine coole Alternative bieten“, lautet sein Appell. „Besser ist es, wenn Erwachsene hochwertige Pyrotechnikware kaufen und die Raketen dann gemeinsam mit den Kindern fachgerecht abfeuern“, meint der Fachmann. Aber auch Bodenfeuerwerksartikel wie kleine Vulkane sind wesentlich sicherer als jede Babyrakete. Eines gilt jedoch für alle Kracher: die Aufsicht der Eltern ist Pflicht. In diesem Falle sollten Kinder nicht aus Schaden klug werden!
Ein Beitrag von Sicheres Vorarlberg/Ing. Franz Rein
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