Was am 19. Mai 2016 in dem Linienbus des Vorarlberger Verkehrsverbundes im Bezirk Feldkirch vorgefallen ist, ist umstritten. Der damalige Fahrgast gibt an, der Busfahrer habe ihn geschlagen, aus dem Bus und auf den Boden gestoßen und dabei verletzt. Der Buslenker bestreitet den Vorwurf und sagt, er habe den aggressiven Passagier nur aus dem Bus geschoben und ihn dabei nicht verletzt.
Der Fahrgast hat bei der Polizei Strafanzeige wegen Körperverletzung erstattet. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin gegen den Busfahrer Anklage wegen des Vergehens der Körperverletzung erhoben. Der Angeklagte sei dann aber bei der Strafverhandlung am Bezirksgericht Feldkirch rechtskräftig freigesprochen worden, berichtete dessen Anwalt Daniel Wolff. Zumal ein gerichtlich bestellter Sachverständiger keine Verletzungen beim Anzeiger feststellen habe können.
Schadenersatz
Der Buspassagier geht aber nicht nur strafrechtlich gegen den Buslenker vor, sondern auch zivilrechtlich. Der Mann hat den Busfahrer auf Schadenersatz verklagt. Der Kläger fordert etwa ein Schmerzengeld von 990 Euro für die Rippenverletzung, die ihm der Beklagte zugefügt habe. Zudem verlangt er eine finanzielle Entschädigung dafür, dass er wegen der Verletzung zumindest eine Woche lang in der Haushaltsführung eingeschränkt gewesen sei.
In dem anhängigen Zivilprozess ging inzwischen am Bezirksgericht Feldkirch als erste Verhandlung die sogenannte vorbereitende Tagsatzung über die Bühne. Den Vorschlag des Richters, das Verfahren mit einem Vergleich zu beenden, nahmen die Streitparteien nicht an. Es sei dann eben eine Frage der Beweiswürdigung, herauszufinden, was in dem Bus tatsächlich passiert sei, merkte der Bezirksrichter an.
Der beklagte Busfahrer schildert den Vorfall so: An der letzten Bushaltestelle habe der betrunkene Kläger ihn aufgefordert, ihn nach Hause zu fahren. Weil er zu keiner außertourlichen Fahrt bereit gewesen sei, habe der Fahrgast wie von Sinnen auf die Einrichtung im Bus eingetreten. Der alkoholisierte Kunde habe dann auch ihn attackiert. Daraufhin habe er die Vordertür geöffnet und den aggressiven Mann ins Freie geschoben.
Der Busfahrer habe sich in einer Notstandssituation befunden und zum gelindesten Mittel gegriffen, um weitere Angriffe abzuwehren, brachte Beklagtenvertreter Wolff im Verhandlungssaal vor.
Klagsvertreter Linus Mähr sieht das anders: Der Busfahrer habe sich rechtswidrig und schuldhaft verhalten und den Kläger unnötig verletzt.
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