Experten für Vorabprüfung von Verfassungsgesetzen
Auch Johannes Hengstschläger von der Universität Linz ist für eine Vorabprüfung – er kann sich aber auch vorstellen, dies generell zuzulassen, nicht nur bei völkerrechtlichen Verträgen. Derzeit kann der VfGH nur Gesetze prüfen, die bereits in Kraft getreten sind. Begründet wird dies laut Öhlinger damit, dass oft erst in der Anwendung eines Gesetzes alle Probleme erkennbar seien.
Für Öhlinger hätte eine Vorabprüfung von Gesetzen, die völkerrechtliche Verträge – wie etwa Fiskalpakt oder EU-Rettungsschirm ESM – betreffen, “einiges für sich”. Denn bei einem völkerrechtlichen Vertrag kann der VfGH laut Verfassung (Art. 140a) nur feststellen, dass der Vertrag verfassungswidrig ist, dieser darf dann von innerstaatlichen Organen nicht angewendet werden, völkerrechtlich hat er weiter Gültigkeit. Im Gegensatz dazu kann der VfGH alle anderen Gesetze aufheben (Art. 140).
Wird ein völkerrechtlicher Vertrag ratifiziert und ist damit rechtsgültig, und im Nachhinein entscheidet der VfGH, dass dieser der Verfassung widerspricht, sei dies problematisch, so Hengstschläger: “Um das zu sanieren, muss man das innerstaatliche Verfassungsrecht dann so abändern, dass der Vertrag der Verfassung nicht mehr widerspricht.”
Die Regierungsparteien halten indes recht wenig von der von FPÖ und BZÖ ins Spiel gebrachten Idee, bei Verfassungsgesetzen eine Vorabprüfung durch den VfGH zu ermöglichen. Die SPÖ sieht hier vor allem ein Problem in Sachen Gewaltenteilung. Auch die ÖVP ist äußerst skeptisch und fürchtet dadurch eine Einschränkung der Handlungsfähigkeit des Parlaments. Neben FPÖ und BZÖ treten auch die Grünen für eine Vorabprüfung ein.
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