Dies geschehe ohne Anhörung der Evangelischen Kirchen, kritisierte der Präsident der evangelischen Synode A.B. und der Generalsynode, Peter Krömer, am Dienstag in einer Aussendung.
In einem laufenden Verfahren begehrt der Kläger, dass ihm für seine Arbeit am Karfreitag – zusätzlich zum normalen Arbeitsentgelt – auch das Feiertagsentgelt ausgezahlt wird. Dabei beruft er sich auf das Vorliegen einer angeblichen Diskriminierung, die er aus der Richtlinie der Europäischen Union über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf aus Gründen der Religion ableitet. Der Oberste Gerichtshof hat in dem Verfahren nun den EuGH angerufen.
Auswirkungen auf ganz Europa?
Die EuGH-Entscheidung könnte Auswirkungen auf die Evangelischen in Österreich, aber auch europaweit auf alle evangelischen Minderheitskirchen haben, fürchtet Synodenpräsident Peter Krömer. Als Konsequenz könnte der für die Identität der Evangelischen wichtige Karfreitag als gesetzlicher Feiertag auch aufgehoben werden. Rechtlich gesehen handle es sich um einen Rechtsstreit zwischen einem Arbeitnehmer, der keiner Religionsgemeinschaft angehört, und dessen Arbeitgeber.
Die Entscheidung über die Religionsausübung “an diesem sehr wichtigen und für ihren Glauben äußerst bedeutenden Feiertag” würde daher ohne Anhörung der Evangelischen Kirche getroffen, kritisiert Krömer gegenüber dem Evangelischen Pressedienst und weiter: “Hier zeigt sich eine beachtliche Rechtsschutzlücke, die der gesamten Angelegenheit einen schalen Beigeschmack gibt.”
(APA)
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