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Einheitliche Kontrollstandards beim grenzüberschreitenden Arbeiten

Regelung auch im Interesse von Vorarlberger Unternehmen
Regelung auch im Interesse von Vorarlberger Unternehmen ©VOL.AT/Hofmeister
Die Fachkommission für Wirtschafts- und Sozialpolitik des EU-Ausschusses der Regionen hat am Mittwoch den Vorschlag der Kommission für eine Durchsetzungsrichtlinie bei der Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in weiten Teilen begrüßt.

Es geht dabei um die Balance zwischen Arbeitnehmerschutz und fairem Wettbewerb, sagte Vorarlbergs Vertreterin, Landtagspräsidentin Bernadette Mennel, im Anschluss an die Sitzung.

Spezielle Situation von Vorarlberg

Der Vorschlag für eine Durchsetzungsrichtlinie sei für die Länder und Regionen wichtig, so Mennel, die dabei insbesondere auf die Situation jener Vorarlberger Unternehmen hinweist, die Aufträgen in der Schweiz nachgehen. Auch im Vorarlberger Landtag stand diese Thematik schon auf der Tagesordnung. “Mir war deshalb wichtig, dass auch die spezielle Situation von Vorarlberg Berücksichtigung findet und gleiche Ausgangsbedingungen für alle betroffenen Unternehmen geschaffen werden”, sagte Mennel nach der Sitzung in Brüssel.

Einheitliche Regelungen

Die vorgeschlagene EU-Regelung enthält praktische Vorschläge, mit der die Überwachung und Einhaltung der Bestimmungen der Arbeitnehmerentsendung vereinheitlicht werden. “Die gemeinsamen Kontrollstandards sollen möglichst rasch gegenüber der Schweiz und Liechtenstein Anwendung finden, damit auch die Vorarlberger Unternehmen davon profitieren können”, forderte Mennel und fand mit dieser Haltung die breite Zustimmung der Ausschussmitglieder. Die Stellungnahme der Fachkommission wird im Oktober 2012 im AdR-Plenum, d. h. in der Versammlung aller europäischen regionalen und lokalen Vertreterinnen und Vertreter verabschiedet.

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