Obwohl er mit einem Jausenmesser und einer Bierflasche attackiert wurde, blieb das Opfer offenbar unverletzt. Das ersparte dem Täter eine Verurteilung und damit eine Vorstrafe. Der von Jürgen Nagel verteidigte Angeklage kam beim Strafprozess am Landesgericht Feldkirch mit einer Diversion davon. Richterin Nadine Heim gewährte dem Verantwortung für sein Fehlverhalten übernehmenden Kurden eine Geldbuße. Der Asylwerber muss dem Gericht 720 Euro bezahlen. Zudem hat er dem Opfer als Teilschadenersatz 15 Euro zukommen zu lassen. Sobald der Angeklagte die Zahlungen geleistet hat, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden.
Der Kurde hatte am vergangenen Silvesterabend in einer Unterländer Flüchtlingsunterkunft zunächst einem Somalier in dessen Zimmer eine Bierflasche gegen den Kopf geworfen. Danach hatte der Angeklagte mit einem Jausenmesser gegen die Brust und den linken Unterarm des Afrikaners gestochen. Das Opfer kam dennoch ohne Blessuren davon. Durch die Attacke mit dem Messer wurden lediglich sein Pullover und sein Unterhemd beschädigt.
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch wertete die Vorfälle als Versuche des Beschuldigten, das Opfer schwer zu verletzen. Deshalb wurde Anklage wegen des Verbrechens der versuchten schweren Körperverletzung erhoben. Dafür beträgt der Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis.
Grund vergessen. Für die Gerichtsverhandlung wurden drei Dolmetscher benötigt: einer für den kurdischen Angeklagten, einer für das Opfer und einen Zeugen aus Somalia, einer für einen afrikanischen Zeugen, der Englisch sprach. Das Opfer, dessen aktuelle Adresse dem Gericht nicht bekannt war, konnte zur Verhandlung nicht geladen werden.
Warum er den Somalier mit der Flasche und dem Messer attackiert habe, wisse er nicht mehr, sagte der Angeklagte. Denn er sei alkoholisiert gewesen und könne sich deshalb nicht mehr erinnern.
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