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Cannabis: Was ist legal?

So Manchen wird es wundern: Der Besitz von Cannabis ist nach dem Suchtmittelgesetz nicht verboten.

Der Besitz von Samen und Blättern, der zur Gattung Cannabis Sativa gehörenden Pflanzen, ist nach dem Suchtmittelgesetz nicht verboten und daher nach nicht strafbar.

Anbau von Cannabispflanzen ?
In allen Fällen hängt es davon ab, zu welchem Zweck Cannabis angebaut wird. Strafbar ist nur der Anbau der Cannabispflanze mit der Absicht, durch die Trennung der Cannabisblüten und des Cannabisharzes “Suchtgift” zu gewinnen. Nach dem Gesetz würde dieser Anbau zu einer Verwaltungsstrafe führen. Da aber die Gerichte den Begriff “Erzeugung” sehr weit auslegen, kann in der Praxis schon der Anbau zu einer gerichtlichen Verurteilung führen! Der Anbau zur Herstellung von Textilien, Kosmetika, Papier, Baumaterialien, Lebensmittel etc. ist nach dem Suchtmittelgesetz hingegen nicht strafbar, unabhängig von der Höhe des THC-Gehalts der Pflanzen.

Was ist verboten?
Laut Gesetz ist die Erzeugung, der Erwerb, der Besitz, die Überlassung, die Verschaffung, die Ein- und Ausfuhr sowie die Bewerbung von Suchtmitteln verboten. Auch kleinste Mengen sind nach dem Gesetz verboten.

Konsum
Der Konsum von Cannabis ist im Gesetz nicht ausdrücklich unter Strafe gestellt. Da aber Konsum ohne Besitz oder Erwerb von Cannabisprodukten unmöglich ist, ist mit dem Konsum immer eine strafbare Handlung verbunden.
Wer also plant, sich ein seltesam betörend duftendes Hanfpflänzchen auf Fensterbrett zu stellen, sei gewarnt: Er könnte mit der Justiz in Konflikt geraten.

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