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Bedrohtes Opfer deckte den Täter

©VOL.AT/Hofmeister
Schuldspruch, aber keine zusätzliche Strafe für Häftling, dem Mitinsasse mit Abstechen gedroht hat.

Das Opfer einer Morddrohung hat erstaunlicherweise den Täter mit einer Falschaussage zu decken versucht. Deshalb wurde am Landesgericht Feldkirch nicht nur der Täter schuldig gesprochen, sondern gestern auch das ursprüngliche Opfer. Allerdings kam das Opfer im Gegensatz zum Täter ohne Strafe davon.

Richter Martin Mitteregger fällte am Donnerstag über das angeklagte Opfer einen Schuldspruch wegen falscher Zeugenaussage vor der Polizei und versuchter Begünstigung. Der Strafrichter sah aber von der Verhängung einer Zusatzstrafe ab. Denn nach der falschen Zeugenaussage ist der mehrfach vorbestrafte 26-Jährige am Landesgericht im Mai 2017 wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, Diebstahls, falscher Beweisaussage und Verleumdung zu zwölf Monaten Gefängnis verurteilt worden. Wenn die nunmehrigen Anklagepunkte schon damals mitverhandelt worden wären, wäre seinerzeit die Strafe nicht höher ausgefallen, meinte der Richter.

Nach Ansicht des Richters hatte der 26-Jährige im Dezember 2016 als Häftling in der Justizanstalt Feldkirch genau gehört, dass sein 20-jähriger Zellengenosse zu einem Justizwachebeamten gesagt hatte, er werde den 26-Jährigen abstechen, wenn er selbst nicht in eine andere Zelle verlegt werde.

Als Zeuge vor der Polizei hatte der 26-Jährige im Februar 2017 gesagt, der Mithäftling habe nur gesagt, er werde ihn sonst packen und schlagen. Damit habe er bewusst falsch ausgesagt und versucht, den 20-Jährigen vor einem weit schlimmeren Anklagevorwurf zu bewahren, so der Richter.

Die gegenüber dem Justizwachebeamten geäußerte Drohung des 20-jährigen Häftlings mit dem Abstechen des Mithäftlings wurde im Prozess im August 2017 am Landesgericht als Widerstand gegen die Staatsgewalt gewertet. Dafür und wegen einer Körperverletzung gegen einen anderen Häftling wurde der vorbestrafte Türke zu acht Monaten Gefängnis verurteilt.

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