Am Landesgericht Feldkirch wurde ein 42-jähriger Unterländer wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer bedingten Haftstrafe von fünf Monaten sowie 960 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. Der Mann hatte im Juli dieses Jahres auf der Rheintalautobahn Fahrtrichtung Deutschland ein Wohnmobil samt Anhänger überholt und wollte anschließend die Autobahn auf der Ausfahrt „Dornbirn Nord“ verlassen. Das ging sich nicht mehr aus und der Alkolenker mit knapp drei Promille raste in den Fahrbahnteiler, wodurch sein Beifahrer schwer verletzt wurde.
Nicht das erste Mal
Bereits im Jahr 2010 musste sich der Mann wegen eines Alkoholunfalles vor Gericht verantworten, damals allerdings mit 0,38 Promille. Es kam zu einer Diversion. Lehre war dies dem Autofahrer jedoch nicht. Die heutige Strafe akzeptiert er und auch der Staatsanwalt ist einverstanden. Dennoch kann sich der Verurteilte die Sache noch drei Tage überlegen.
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