9. Februar 2012 10:01; Akt.: 9.02.2012 10:01

Abhilfe bei Frostschaden

Platzt eine Wasserleitung im Haus, richtet das meist erheblichen Schaden an. Platzt eine Wasserleitung im Haus, richtet das meist erheblichen Schaden an. - © djd/www.gdv.de
Einheizen. Auch wer die kommende Ferienwoche für den Winterurlaub nützt, sollte die Heizung auf Frostschutz weiterlaufen lassen.

Feuer durch Auftauversuche mit der Flamme, mehrere 100.000 Euro Sachschaden durch eingefrorene und geplatzte Wasserleitungen – solche Meldungen gehören bei strengem Frost leider zur Tagesordnung. „Wenn ein Frostschaden passiert, sollte als erste Maßnahme der Installateur informiert werden.“ Das betont Harry Preisl, Geschäftsführer der Cura Hausverwaltung OG, Dornbirn. „Der Fachmann versucht dann vorsichtig, die Leitung wieder aufzutauen und zu reparieren.“

Gebäude entfeuchten

Verbleibende Feuchtigkeit in Fußböden steigt durch die Kapillarwirkung die Wände hoch und verursacht Farb- und Putzabschiebungen. Je nach Bodenaufbau stellen sich auch Fäulnisgerüche ein und die Isolierung wird in ihrer Funktion beeinträchtigt. „Deshalb ist es wichtig, möglichst rasch eine seriöse Trocknungsfirma damit zu beauftragen, Wände und Böden bzw. Decken zu entfeuchten.“

Heizung nicht ausschalten

Wenn Wohnungen, Büros oder Geschäftslokale einige Tage leer stehen, ist es völlig falsch, die Heizung ganz auszuschalten, um Energiekosten zu sparen. Harry Preisl: „Zumindest auf Frostschutztemperatur soll die Heizung weiterlaufen.“  Gefährdete Wasserleitung, die etwa in ungeheizten Bereichen verlegt sind, können vielleicht etwas aufgedreht werden. Auch ein kleines Rinnsal verhindert einen Frostschaden.

Versicherungsschutz

Und weil dennoch immer etwas passieren kann – es gibt keine Garantie dafür, dass die Heizung nicht während der Urlaubszeit ausfällt – rät der erfahrene Hausverwalter zu guten Versicherungsschutz. „Achten Sie unbedingt darauf, dass Frostschäden in der Gebäudebündelversicherung abgedeckt sind“, betont Harry Preisl.


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