Zugunglück in Lochau: Polizei mitverantwortlich
Die finanziellen Kosten müssten andere mittragen, sagte der Klagsvertreter nach der gestrigen Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. In dem Zivilprozess, in dem am Freitag die erste Tagsatzung stattfand, verklagt die ÖBB Infrastruktur AG die Stadt Bregenz. 290.000 Euro fordert die klagende Partei als Regress für geleistete Entschädigungszahlungen an Angehörige der Verstorbenen von der Landeshauptstadt. Denn Bregenz habe jene geschlossene Türe im Gleiszaun, über den die fünf Helfer gestiegen waren, nicht mit Stacheldrahtzaun abgesichert und sei daher mitverantwortlich für die Tragödie, behaupten die Österreichischen Bundesbahnen.
Am vergangenen Mittwoch fand am Landesgericht vor dem noch ausstehenden schriftlichen Urteil die letzte Verhandlung in einem weit brisanteren Zivilprozess zum Lochauer Zugunglück statt. Darin verklagen die ÖBB die Republik Österreich als Dienstgeber der Polizei. Die Richterin habe ihre Rechtsmeinung kundgetan, wonach sie die beteiligten Polizisten zu 40 bis 50 Prozent mitverantwortlich am Unglück halte. Das berichtete einer der am Verfahren beteiligten Anwälte.
Tragisches Zugunglück in Lochau
Zwei Polizisten und ein Leichenbestatter wurden am 29. Dezember 2006 auf der Bahnstrecke zwischen Lochau und Bregenz auf dem Geleise von einem Zug erfasst und kamen dabei ums Leben. Sie hatten einen tödlichen Bahnunfall eines 18-Jährigen untersucht.
Die Polizisten hätten, so der Anwalt, Vorsichtsmaßnahmen außer Acht gelassen. So hätten sie keine Zugsperre verlangt, sondern nur Tempo 30 für vorbeifahrende Züge, und zudem keine Wachposten aufgestellt. Es habe eine Fehlerkette mit Beteiligung von ÖBB und Polizei gegeben.
Strafrechtlich verurteilt wurde ein Innsbrucker ÖBB-Disponent, über den wegen fahrlässiger Tötung eine bedingte Haftstrafe von sechs Monaten verhängt wurde.
Abweisung gefordert
Im am Freitag begonnenen Zivilprozess gegen die Stadt Bregenz fordert deren Anwalt Rupert Manhart eine Abweisung der Klage. Denn die Helfer hätten über die damals noch vorhandene Tür im Zaun auf den Bahnkörper klettern dürfen. Richterin Julia Summer sagte am Ende der vorbereitenden Tagsatzung zum Wiener ÖBB-Anwalt, er vertrete rechtlich „einen schwierigen Standpunkt, der aber nicht ausgeschlossen ist“.
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