Im Bundesrat liegt derzeit eine Übergangsregelung zum Ökostrom-Gesetz zur Beschlussfassung vor. Diese sieht vor, dass mit 140 Millionen Euro 47 Biomasseanlagen für die nächsten drei Jahre gefördert werden. Ihre Förderungen wären zwischen Anfang 2017 und Ende 2019 ausgelaufen. Mit der Übergangsregelung soll ihr Fortbestand bis zu einer grundsätzlichen Neufassung der Ökostrom-Förderung gesichert werden.
Insgesamt werden derzeit 134 Biomasse-Kraftwerke gefördert. Die Übergangsregelung braucht eine Zwei-Drittel-Mehrheit, sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat. Im Nationalrat hat es die Zustimmung bereits gegeben, im Bundesrat hat die SPÖ aber mehr als ein Drittel der Stimmen und kann den Beschluss verhindern.
Energieautonomie
“Gerade angesichts des beträchtlichen Schadholzanfalles in den letzten Monaten durch verschiedene Wetterkapriolen ist es wichtig und notwendig, dass die Holz-Heizwerke, welche seit 2017 nach und nach auslaufen, durch eine rasche Bundesregelung für die nächsten drei Jahre einen Nachfolgetarif erhalten und damit ihren Betrieb fortsetzen können. Dies ist auch im Interesse der regionalen Wertschöpfung und Arbeitsplätze sowie der Ziele der Energieautonomie und des Klimaschutzes unverzichtbar”, so Landesrat Christian Gantner.
Vom Auslaufen der Förderung der Biomasseanlagen wäre in Vorarlberg die Öko-Stromerzeugung für ca. 3.000 Haushalte betroffen.
47 Anlagen im Land
Der Energiesprecher der ÖVP im Vorarlberger Landtag, Harald Witwer, springt dem Landesrat bei: „Insgesamt sind 47 Biomasse-Anlagen von diesem Gesetz betroffen, deren wirtschaftliche Zukunft durch das Blockieren von Fördergeldern massiv in Frage gestellt wird.” Die Haltung der SPÖ mache weder klimapolitisch noch volkswirtschaftlich Sinn.
(VLK)
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