Die Angeklagte gestand in der unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Verhandlung, ihr Kind in einer Badewanne geboren, es aber nicht aus dem Wasser gehoben zu haben. Das Urteil – sechs Monate unbedingt, zwölf Monate auf Bewährung – ist nicht rechtskräftig.
Die Frau brachte im Februar dieses Jahres das gesunde und lebensfähige Kind in der Wohnung ihres Freundes zur Welt. Anstatt es nach der Geburt aber aus der Badewanne zu nehmen, ließ sie es offenbar in einem psychischen Ausnahmezustand ertrinken. Später nahm sie das tote Baby mit in ihre Wohnung. Ihr Freund, der Vater des Kindes, wusste nach eigenen Angaben nichts von der Schwangerschaft.
Psychische Beeinträchtigung festgestellt
Das Gesetz sieht für eine Mutter, die ihr Kind noch unter der Einwirkung des Geburtsvorgangs tötet, eine Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren vor. Eine derartige psychische Beeinträchtigung der 28-Jährigen wurde von Gerichtspsychiater Reinhard Haller in einem Gutachten festgestellt.
Das Gericht verurteilte die Frau schließlich zu 18 Monaten teilbedingter Haft. Mildernd wurden der Angeklagten ihr Geständnis sowie ihre Unbescholtenheit angerechnet. Es wurde ihr zudem die Weisung erteilt, ihre begonnene psychiatrische Behandlung fortzusetzen. Verteidiger German Bertsch bat um Bedenkzeit, das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig.
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