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Streit um tote Sarah eskaliert

Beim ersten Prozesstag am Dienstag zum Fall des verstorbenen Babys Sarah zwischen den Eltern und der Krankenhausbetriebsgesellschaft konnte kein Vergleich erzielt werden.

„Wir haben uns gestern vor Gericht doch sehr gewundert. Denn es ist das genaue Gegenteil dessen passiert, was Landesstatthalter Bischof zuvor angekündigt hat”, sagt der Feldkircher Rechtsanwalt Dr. Andreas Brandtner. Seine Kanzlei vertritt die Interessen von Sarahs Eltern. Deren Baby war nach einem Behandlungsfehler am LKH Feldkirch gestorben. Die Schuldfrage ist geklärt, jetzt geht es ums Schmerzensgeld: 70.000 Euro fordert Brandtner.

„Der Krankenhausvertreter unterbreitete beim Treffen keinerlei Vergleichsanbote, er zeigte keinerlei Vergleichsbereitschaft”, bemerkte Brandtner und wandte sich gestern in einem offenen Brief an Landesstatthalter Dr. Hans-Peter Bischof: „Offenbar wird hier gegen ihre eigenen Interessen und Ankündigungen agiert!”

Das Vorgehen von LKH sowie Uniqa-Versicherung sei „unverständlich, auch unverschämt und wider jede Vernunft – oder einfacher gesagt: schlichtweg dumm”, wettert Brandtner. Bischof sei „offenbar nicht Herr der Lage”.

Auf „VN”-Anfrage wies Landesstatthalter Bischof die Anschuldigungen zurück: „Unser Anwalt kann nicht einfach aus der Hüfte ein paar Zahlen nennen. Da braucht es zunächst eine gutachterliche Prüfung – auch für die Haftpflichtversicherung.” Die grundsätzliche Bereitschaft zum Vergleich sei vorhanden, unterstrich Bischof einmal mehr. Er lege „größten Wert darauf, dass dieser Prozess im Interesse der Eltern gestoppt wird”.

Dr. Rolf Philipp, Rechtsanwalt des Krankenhauses, fühlte sich durch die gestrige Verhandlung bestätigt: „Der Richter hat ein Gutachten angeordnet, genau wie wir das seit April fordern. Wir haben damals angeboten, das Gutachten auf unsere Kosten durchzuführen.” Ohne Gutachten könne kein Mensch den Schaden beurteilen: „Wir brauchen ein Gutachten für den Vergleich.” Rechtsanwalt Brandtner kritisiert: „Entgegen Bischofs Ansage, man akzeptiere jeden Gutachter, wurde unser Vorschlag abgelehnt.”

Vor Gericht sei er gar nicht in der Position, Gutachter anzunehmen oder abzulehnen, betonte dagegen der Krankenhausanwalt: „Dr. Brandtner hat einen Oberarzt aus Linz vorgeschlagen, wir einen Wiener Universitätsprofessor. Jetzt entscheidet der Richter.”

Während Anwalt Brandtner Gesundheitslandesrat Bischof auffordert, „endlich einmal ein Machtwort zu sprechen”, dürfte einer Teilzahlung des Schmerzensgeldes nichts im Wege stehen. „Sie haben noch nicht mal die Bestattungskosten bezahlt”, so Brandtner. Sein Gegenpart forderte ihn auf, den Wunsch nach Teilzahlungen „endlich schriftlich mitzuteilen, dann wird das sofort beantwortet”. Mündlich verhandle er nicht, so Dr. Philipp zu den „VN”.

Über die Höhe des Schmerzengeldes will Bischof übrigens nicht öffentlich diskutieren. „Wir wollen nicht handeln, wir wollen eine seriöse, objektive Einschätzung, die wir für die Haftpflichtversicherung brauchen.”

Krankenhausanwalt Philipp jedenfalls zeigte sich zuversichtlich, sich doch noch außergerichtlich zu einigen: „Wir brauchen kein Urteil, wir brauchen nur ein Gutachten.”

Gutachter wird akzeptiert
Gesundheitslandesrat Hans-Peter Bischof (ÖVP) sagte gegenüber Radio Vorarlberg, die Haftpflichtversicherung habe am Mittwoch diesen Sachverständigen akzeptiert und auch der Richter habe angekündigt, ihn im Schadenersatz-Prozess zu bestellen.
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