“Damit erleichtern wir den Autofahrern die Auswahl der günstigsten Tankstelle. Preistransparenz und Wettbewerb werden gestärkt”, so Mitterlehner in einer Aussendung seines Ministeriums.
Spritpreis-Verordnung und Spritpreisrechner um drei Jahre verlängert
Tankstellen dürfen demnach die Spritpreise so wie bisher nur um zwölf Uhr mittags erhöhen, während Senkungen jederzeit und beliebig oft möglich sind. Vor Einführung dieser Regelung im Jahr 2009 hatte es viel Kritik an mehrmaligen unvorhergesehenen Preiserhöhungen gegeben. Voraussetzung für den Online-Spritpreisrechner ist die verpflichtende Meldung der Preisveränderungen durch die Tankstellenbetreiber an die E-Control. Die 12-Uhr-Regelung ist in der Standesregeln-Verordnung für Tankstellenbetreiber verankert, während der Spritpreisrechner (www.spritpreisrechner.at) in der Preistransparenz-Verordnung geregelt ist.
(APA/Red.)
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